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      Notstromaggregat des Bezirks funktionsfähig halten – Nutzung durch THW und Feuerwehr ermöglichen

      · Antrag

      Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

      Das Bezirksamt wird ersucht, mit den jeweils zuständigen Landes- bzw.
      Bundesbehörden in Kontakt zu treten, um eine Verwaltungsvereinbarung zu prüfen
      und abzuschließen, die eine regelmäßige Nutzung und Erprobung des
      bezirkseigenen Notstromaggregats im Rahmen von Übungen durch das Technische
      Hilfswerk und/oder die (freiwillige) Feuerwehr ermöglicht. Ziel ist es, die
      dauerhafte Funktionsfähigkeit des Aggregats sicherzustellen und es im
      Bedarfsfall für einen Katastrophenleuchtturm zuverlässig einsetzen zu können.

      Begründung:

      Der Bezirk verfügt über ein leistungsfähiges Notstromaggregat, das jedoch außerhalb
      der jährlichen technischen Prüfung kaum genutzt wird. Längere Standzeiten ohne
      realen Betrieb können die Zuverlässigkeit solcher Geräte erheblich
      beeinträchtigen. Im Ernstfall besteht das Risiko, dass das Aggregat nicht die
      erforderliche Leistung erbringt.

      Spätestens seit dem Anschlag auf die Stromversorgung Berlins ist deutlich geworden, wie
      wichtig belastbare und einsatzbereite Infrastruktur für die Krisenvorsorge ist.
      Damit das Aggregat im Katastrophenfall tatsächlich einen Beitrag leisten kann,
      muss es regelmäßig unter realistischen Bedingungen betrieben werden. Das
      Bezirksamt verfügt jedoch nicht über die personellen Kapazitäten, um diese
      regelmäßige Nutzung selbst sicherzustellen.

      Durch eine Verwaltungsvereinbarung mit den zuständigen Behörden — beim THW auf
      Bundesebene, bei der Feuerwehr auf Landesebene — kann das Aggregat sinnvoll in
      bestehende Übungsabläufe eingebunden werden. Dies erhöht die
      Betriebssicherheit, stärkt die Zusammenarbeit mit den
      Katastrophenschutzakteuren und stellt sicher, dass der Bezirk im Ernstfall auf
      ein verlässliches Gerät zurückgreifen kann.




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