Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, neben den in der Schwerpunkt-BVV vom September
2022, beschlossenen Maßnahmen zum Schutz von von Gewalt bedrohten Frauen und
Kindern folgende weitere Maßnahmen ebenfalls voranzutreiben: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, mehr Frauenschutzplätze einzurichten und kontinuierlich weiter auszubauen. Hierfür soll eine Bedarfsanalyse anhand von Meldungen und der Lage der vorhandenen Einrichtungen vorgenommen werden und hierbei auch die Situation mitgenommener Söhne im Alter größer 14 Jahre geprüft werden, welche zum Teil nicht toleriert werden, für die es im Rahmen der Jugendhilfe jedoch auch eine Unterbringungslösung geben muss.
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, Informationen zur Unterstützung von von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern bereitzustellen und auf der Webseite mind. den Kontakt zu zentralen Stellen wie BIG auszuweisen, wie bspw. hier https://www.berlin.de/sen/frauen/keine-gewalt/haeusliche-gewalt/ und hier https://www.berlin.de/ba-pankow/service/a-z-themenliste/ und hierbei die Hilfsangebote konkret zu benennen.
Begründung:
Wie denschriftlichen Anfragen (Nr. 18/27417 und Nr. 19/13436) zu entnehmen ist, stieg
die Zahl der Frauenschutzplätze in den letzten Jahren in Berlin an. Für akut gefährdete Frauen und ihre Kinder stehen aktuell 422 Plätze in Frauenhäusern zur Verfügung, das achte Frauenhaus soll mit weiteren 40 Plätzen Anfang 2023 zur Verfügung stehen und darüber hinaus gibt es 30 Schutzplätze in drei temporären Frauen-Notwohnungen und rund 450 Schutzplätze in Zufluchts- und Zweite-Stufe-Wohnungen.
Im August2022 verkündete die Senatskanzlei die Notwendigkeit des Ausbaus von Schutzeinrichtungen für Frauen; das Vorhandensein weiterer 40 Schutzplätze zu Beginn des Jahres 2023, s.o. ist jedoch das Ergebnis früherer Planungen (siehe schriftliche Anfragen Schriftliche Anfrage Nr. 18/27417 und Nr. 19/13436). Und nun nimmt der Koalitionsvertrag Das Beste für Berlin das Thema auch wieder auf (S. 17).
Mit dem„Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häusliche Gewalt“ vom Mai 2011 (Istanbul Konvention) wurdenerstmalig in Europa verbindliche Rechtsnormen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter erstellt. In Artikel 23 –Schutzunterkünfte wird im Absatz 135 als Berechnungsgrundlage für eine Anzahl von notwendigen Schutzplätzen für Frauen und ihre Kinder ein Frauenschutzplatz für eine Familie pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner empfohlen. Dennoch sollte die Anzahl der Schutzunterkünfte sich jedoch nach dem tatsächlichen Bedarf richten. Geht man von den in der Istanbul-Konvention empfohlenen Zahlen aus, dann reicht die Platzzahl in Berlin gerade aus, wenn man davon ausgeht, dass eine Frau nur ein Kind mitbringt.
Mittlerweileer gibt sich auch aufgrund einer anderen Zusammensetzung der Berliner
Bevölkerung die Notwendigkeit auch Mütter mit mehr Kindern aufzunehmen, weshalb
einerseits der Ausbau forciert werden soll und andererseits weiter auch um
Fachkräfte für diesen Bereich geworben werden soll.
Das Bezirksamt Pankow wird gebeten, sich dieser Thematik weiter anzunehmen,
Hilfsangebote zu bewerben und im Gespräch mit Vereinen zu bleiben, welche
wiederum vielleicht eher von schutzsuchenden Frauen aufgesucht werden.