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      Ladeinfrastruktur in Pankow sowie Fördermittel und Unterstützungsleistungen

      Kleine Anfrage vom 17.01.2022

      · Anfrage

      Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

      „Auf dem Weg zur Begrenzung der weltweiten Erwärmung um maximal 1,5 °C, wie es in

      dem Pariser Abkommen von 2015 festgehalten ist, sind umfangreiche Maßnahmen

      notwendig. Mit dem Programm „Fit for 55“ wurde durch die Europäischen Kommission

      weiterführende Umsetzungen auf den Weg gebracht. Wichtig hierbei ist die

      Antriebswende im Einklang mit der Steigerung der regenerativen Energien. Die

      Bundesregierung fördert daher mit einer sogenannten Innovationsprämie seit dem 8. Juli

      2020 mittels des politischen Beschlusses zur Konzentrierten Aktion Mobilität (KAM) derzeit

      bis Ende 2021 die Elektromobilität im Individualverkehr. Mit dem neu aufgelegten

      Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in

      Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll

      dazu ein Beitrag geleistet werden, die Attraktivität zu steigern. Auch für Kommunen und

      Unternehmen wird seit dem 23. November 2021 ein Zuschussprogramm zur Förderung

      neuer Ladestationen in nicht-öffentlichen Bereichen für Elektromobilität bereitgestellt1.

      Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sieht hingegen den Bedarf am

      Ausbau von Elektromobilität eher als notwendiges übel, da ihr Credo ist: „So viel wie

      nötig, so wenig wie möglich!“ Für den Fragesteller konterkariert das Credo di

      angestrebte nachhaltige Antriebswende."

       

      1. „Wie wird die Ladeinfrastruktur im Bezirk Pankow grundsätzlich beurteilt?“

       

      Das Bezirksamt Pankow priorisiert den Ausbau von Ladeinfrastruktur derzeit nicht, weil die

      bezirklichen Pflichtaufgaben und Projekte im Fuß- und Radverkehr derzeit höhere

      Wichtigkeit haben. Zudem bestehen erhebliche Flächenkonkurrenzen im öffentlichen

      Straßenraum. Gleichzeitig werden verstärkt Ladesäulen im halbprivaten Raum, z. B. an

      Supermärkten errichtet, so dass ein Ausbau im öffentlichen Raum derzeit nicht prioritär

      verfolgt wird. Es entsteht ein erheblicher Arbeitsaufwand durch die notwendigen

      Prüfungen der Standorte, Erteilungen von Sondernutzungen für die Ladesäule und die

      hierfür erforderliche Teileinziehung des Straßenraums für den Parkplatz bzw. die

      Parkplätze vor der Ladesäule. Dieser ist bei der derzeitigen Personalsituation kaum

      leistbar.

      Gleichwohl ist ein moderater Ausbau vor allem im Norden Pankows geboten, sofern nicht

      ausreichend Ladesäulen im privaten Raum entstehen.

      Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz strebt

      entsprechend einen weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur an, insbesondere im Norden

      Pankows, und befindet sich in Abstimmung mit dem Bezirksamt zu geeigneten Standorten.

       

      2. „Wie ist die Ladeinfrastruktur in den verschiedenen Ortsteilen (Bitte um Aufgliederung

      nach Ortsteilen sowie öffentlichen und falls bekannt nicht-öffentlichen

      Lademöglichkeiten.)"

       

      Insgesamt stehen in Pankow 99 Elektro-Ladesäulen zur Verfügung. Davon befinden sich:

      - 66 Ladesäulen im öffentlichen Raum und

      - 33 Ladesäulen sind öffentlich zugänglich, auf privatem Grund. 

      3. „Welche Möglichkeiten sieht der Bezirk Pankow die Elektromobilität zu unterstützen?“

       

      Der Bezirk sieht eine Unterstützung der Elektromobilität im weiteren Ausbau der

      Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum sowie der öffentlichen Beschaffung von

      Elektrofahrzeugen für den bezirklichen Fuhrpark.

       

      4. „Welche Möglichkeiten sieht der Bezirk Pankow die Elektromobilität zu fördern?“

       

      Eine eigene bezirkliche und somit lokale finanzielle Förderung der Elektromobilität wird

      seitens des Bezirks nicht verfolgt oder als zielführend gesehen. Aktuell stehen hierfür keine

      Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Bezirk akquiriert, wo möglich, Fördermittel außerhalb

      des Bezirkshaushaltes.

       

      5. „Wie beurteilt der Bezirk Pankow die dargestellten Fördermöglichkeiten für

      Kommunen?“

       

      Das Bezirksamt beurteilt das Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

      für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ als eine geeignete Möglichkeit für Kommunen um

      Ladeinfrastruktur zu errichten oder vorhandene aufzurüsten.

       

      6. „Hat der Bezirk Pankow öffentliche und/oder nicht-öffentliche

      Ladesäulen/Wallboxen/o. ä. bereits zur Verfügung gestellt? Wenn ja, bitte um

      tabellarische Auflistung. Wenn nein, warum nicht?“

       

      Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) lädt 11 Fahrzeuge an betriebseigenen

      Ladesäulen (Wallboxen), die auf den Stützpunkten installiert sind. 3 Fahrzeuge werden

      über Lichtstrom an Steckdosen auf den Friedhöfen geladen. Zurzeit sind 3

      Revierstützpunkte mit jeweils 2 bis 4 Wallboxen ausgestattet, die nur den

      Dienstfahrzeugen des SGAs zur Verfügung stehen.

      Der Fachbereich Innere Dienste plant als Betreiber der Bürodienstgebäude, in

      Abstimmung mit dem Ordnungsamt, für den Standort Fröbelstraße 17 ein Konzept für die

      Herstellung einer Ladeinfrastruktur zu beauftragen.

      Der Ausbau von Ladestationen auf den Revierstützpunkten des SGA ist für 2022/2023

      geplant.

       

      7. „Wird der Bezirk Pankow das Zuschussprogramm des BMVI o. a. nutzen? Wenn ja,

      welche konkreten Planungen gibt es? Wenn nein, warum nicht?“

       

      Der Bezirk Pankow bemüht sich stets darum, dem Bezirk bekannte und zum Vorhaben

      passende Förderprogramme zu nutzen. Ob das Förderprogramm „Öffentlich

      zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des BMVI genutzt

      werden kann, ist standortabhängig zu betrachten. So muss der Standort z. B. öffentlich

      zugänglich und zur Errichtung von Ladeinfrastruktur geeignet sein, was nicht an jedem

      Standort der Fall ist bzw. gewährleistet werden kann. Die Nutzung derartiger Programme

      kann allerdings nur im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten erfolgen.

       

      8. „Welche Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (Elektro-, Hybrid-, Wasserstoffahrzeuge)

      sind im Bestand des Bezirks Pankow bzw. ggfs. durch den Fuhrpark des Landes Berlin

      bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Eigentumsverhältnissen und der

      Zuordnung zum jeweilig genutzten Amt.)“

       

      Eine Abfrage der Fachbereiche hat ergeben, dass der Fachbereich Innere Dienste bisher

      ein Elektrowagen (Dienstwagen des Bezirksbürgermeisters) hatte. Dieser ist nun einer

      Car-Sharing-Lösung gewichen.

      Das SGA stellt den Fuhrpark, wo es technisch möglich ist, schrittweise auf Kfz mit

      Elektroantrieb um. Derzeit verfügt es über 14 Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb.

      - 2 Transporter Typ Nissan

      - 3 Transporter Typ AIXAM MEGA

      - 9 PKW Typ Renault ZOE

      Für die Haushaltsjahre 2022/2023 sind beim SGA 3 Elekro-PKWs geplant. Weiterhin

      sollen 4 LKWs in den beiden Jahren angeschafft werden. Nach Verfügbarkeit werden

      diese auch einen umweltfreundlichen Antrieb haben.

       

      9. „Wie bewertet das Bezirksamt das o. a. Credo der Senatsverwaltung für Umwelt,

      Verkehr und Klimaschutz?“

       

      Die Bevölkerung Berlins steigt stetig an. Die Freiflächen werden knapper und immer

      intensiver genutzt. Vor diesem Hintergrund orientiert sich die Ausgestaltung der

      Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum an dem Credo: „So viel wie nötig, so wenig wie

      möglich!

       

      Das bedeutet, dass das Land Berlin beschlossen hat, ein Grundangebot an

      Ladeinfrastruktur für Elektromobile im öffentlichen Straßenland zu schaffen, um den

      Einstieg in die E-Mobilität hinreichend attraktiv zu gestalten. Dies geschah zunächst vor

      allem im Innenstadtbereich und an Orten, wo einerseits keine Stellplätze auf privatem

      Grund vorhanden sind oder wo im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase

      ein konkreter Bedarf gemeldet wurde.

       

      Auch in Zukunft wird Laden im öffentlichen Raum wichtig bleiben. Jedoch zeigen aktuelle

      Untersuchungen, auch der SenUVK, dass der überwiegende Anteil der Nachfrage sich auf

      den privaten (am Wohnort oder bei der Arbeitsstelle) oder öffentlich-zugänglichen Raum

      auf privatem Grund (auf dem Kundenparkplatz, an Tankstellen) beziehen wird.

       

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