Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Die Grünflächen und Parks im Bezirk Pankow sind in sehr unterschiedlichen Zuständen
und werden durch die Grün Berlin GmbH und dem Straßen- und Grünflächenamt sehr un-
terschiedlich gepflegt und instand gehalten.
Ich frage das Bezirksamt Pankow von Berlin:
1. Nach welcher Priorisierungsmaßgabe werden die Grünflächen und Parks gepflegt
und instand gehalten?
Oberste Priorität hat in allen Anlagen die Verkehrssicherheit. Das betrifft vorrangig den
Baumbestand und die Spielbereiche auf Spielplätzen, Schulen, Jugendfreizeitstätten und
die Sportplätze. Die gem. Grünanlagengesetz geschützten Grünanlagen unterteilen sich
in der Priorisierung in hochwertige, übliche und einfache Grünanlagen sowie Spielplätze.
Eine hohe Priorität hat auch die Unterhaltung der Friedhöfe.
Ansonsten werden konkretere Prioritäten im jeweiligen Haushaltsbeschluss von Bezirk und
BVV benannt und mit den finanziellen Mitteln untermauert.
Grünflächen und Parks im Bezirk Pankow
2. In welche Kategorien oder Clusterungen fallen die Grünflächen und Parks im Bezirk
Pankow? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Grünflächen und Parks in Ab-
hängigkeit der Priorisierung, Fläche sowie der pflegenden und instand haltenden In-
stanz.)
Hier kann nur ein generelles Bild vermittelt werden, da die Prioritätensetzung sehr diffe-
renziert und häufig von außen beeinflusst wird. Das betrifft z. B. Sturmereignisse mit er-
heblichem Windbruch, BVV-Entscheidungen, die mit und ohne Untermauerung im Haus-
halt die Grünflächenpflege beeinflussen, illegale Coronapartys, die oft ein Bild der Ver-
wüstung hinterlassen oder auch Auflagen aus dem Bereich Natur-, Arten- und Denkmal-
schutz.
Die hier gewünschten Kategorien werden im Land Berlin als Produkte geführt. Nachfol-
gend sehen Sie eine Übersicht der verschiedenen Produkte mit abnehmendem Aufwand
für die Pflege pro m²:
hochwertige öffentliche Grün- und Erholungsanlagen,
öffentliche Spiel- und Bewegungsflächen,
Pflege u. Unterhaltung von Jugendeinrichtungen und Freiflächen an öffentlichen
Gebäuden,
übliche öffentliche Grün- und Erholungsanlagen
Grünpflege-/unterhaltung von Schulen,
Pflege und Unterhaltung von Sportplätzen,
Bereitstellung von sonstigen Grünflächen im Fachvermögen Grün,
Grünpflege Straßenland,
einfache öffentliche Grün- und Erholungsanlagen
3. Welche finanziellen Zuwendungen erhalten die Grünflächen und Parks? (Bitte um ta-
bellarische Aufschlüsselung nach Grünflächen und Parks in Abhängigkeit der Priorisie-
rung.)
Gemäß Haushaltsbeschluss von BVV und Bezirk werden die Zuwendungen nicht in die
Produkte, wie unter Nummer 2 dargestellt, aufgeteilt. Insofern kann die Frage nicht be-
antwortet werden.
4. Wie schätzt das Bezirksamt die derzeitig aufgeteilten Zuständigkeiten zwischen Grün
Berlin GmbH und dem Straßen- und Grünflächenamt ein?
Die Zuständigkeiten sind klar und eindeutig.
5. Wie schätzt das Bezirksamt die personelle Ausstattung des Grünflächenamts ein?
Die personelle Ausstattung ist seit Jahren im Bereich Pflege- und Unterhaltung unterver-
sorgt und stellt nur einen Kompromiss zwischen dem Anspruch an Grünanlagen, dem Vor-
handensein an finanziellen sowie personellen Mitteln und den politischen Prioritäten dar.
Derzeit dient diese nur zur Einhaltung der Verkehrssicherheit. Eine grundlegende Bedarfs-
anmeldung zur Aufrechterhaltung des normalen Geschäftsbetriebes zu jeder Haushalts-
planung erneut eingereicht, jedoch bis heute nicht in erforderlichem Maße berücksichtigt.
6. Wie schätzt das Bezirksamt die denkbare/mögliche Wiedereingliederung der Aufga-
ben der Grün Berlin GmbH in das Straßen- und Grünflächenamt ein? Welche konkre-
ten Flächen sind hier denkbar und/oder möglich?
Das Straßen- und Grünflächenamt ist finanziell und personell in der Lage, Grünanlagen,
an die keine weiteren Sonderansprüche gestellt werden, verkehrssicher gärtnerisch zu
pflegen und zu unterhalten. Politische Wünsche, die die üblichen Anforderungen an eine
Grünanlage übersteigen, sind nur dann realisierbar, wenn die finanziellen und personel-
len Voraussetzungen geschaffen werden. Eine Wiedereingliederung von Grünanlagen der
Grün Berlin GmbH müsste im anderen Fall dann auch eine Änderung der Ausrichtungen
dieser Anlagen in Richtung üblicher Grünanlagen beinhalten.
Die Grün Berlin GmbH kann finanzielle Einnahmen auch wieder in die Unterhaltung der
jeweiligen Grünanlage investieren. Diese Aufgabe lässt sich rechtlich bedingt nicht in das
Straßen- und Grünflächenamt (SGA) eingliedern. Der Haushalt des SGA ist durch den
Haushaltsbeschluss von BVV und Bezirk konkret festgelegt. Einnahmen dürfen nicht
zweckgebunden für die Grünflächenpflege und –unterhaltung verwendet werden.
Die Grün Berlin GmbH betreibt in den von ihr bewirtschafteten Anlagen auch verschie-
dene Gewerbe, die nur nicht oder nur schwer mit den Inhalten des Grünanlagengesetzes
in Verbindung zu bringen sind und unter Umständen zu einer Entwidmung führen könnten.
Das würde unter der Federführung des SGA nicht weiter betrieben werden.
Aktuell ist die Grün Berlin GmbH auf bezirklichen Flächen im Fachvermögen des Straßen-
und Grünflächenamtes nur an einer Stelle tätig, nämlich im Mauerpark (Bestandspark).
Hier führt Grün Berlin die Müllentsorgung durch und unterstützt den Bezirk bei der Pla-
nung der Rekonstruktion des Bestandsparks.
7. Rekurrierend auf die vorangegangene Frage: Welcher Ressourcenaufbau wäre dafür
seitens des Bezirksamts nötig? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach monetären, perso-
nellen und sonstigen Aspekten.)
Der Ressourcenaufbau ist abhängig von den politischen Anforderungen an die jeweiligen
Anlagen. Hier wäre es z. B. nötig, zu den jeweiligen BVV-Beschlüssen auch den entspre-
chenden Aufwand zu benennen. Eine genaue Aufschlüsselung ist daher nicht möglich.
Hier muss vorerst eine bedarfsgerechte personelle Aufstockung zur Erhaltung der Grün-
anlagen erfolgen. Dies betrifft auch die finanzielle Situation um die Grünanlagen im Be-
zirk Pankow.