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      Kleinwindenergieanlagen (KWEA) auf öffentlichen und privaten Grundstücken

      Kleine Anfrage vom 10.02.2023

      · Anfrage

      Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:


      1. „Welche Windkraftenergieanlagen sind in Pankow auf Dächern oder am Boden ge-
      nehmigungsfähig?“
      Gemäß § 61 Abs. 1 Pkt. 2 c sind Windenergieanlagen bis zu 10 Meter Höhe gemes-
      sen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt der vom Rotor bestrichenen
      Fläche und einem Rotordurchmesser bis zu drei Metern außer in reinen Wohngebie-
      ten, verfahrensfrei.


      Die Genehmigungsfähigkeit von nicht verfahrensfreien Windenergieanlagen richtet
      sich nach den jeweiligen Vorschriften des in der BauO Bln vorgegebenen Prüfpro-
      gramms, dass auch für alle anderen Vorhaben(-arten) gilt.
      Danach ist gemäß § 63 oder § 64 BauO Bln (dies hängt von verschiedenen Parame-
      tern ab), zu prüfen:
      - die Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anla-
      gen nach den §§ 29 bis 38 des Baugesetzbuchs,
      - die Einhaltung der Anforderungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes und auf
      Grund dieses Gesetzes,
      - die Einhaltung anderer öffentlich-rechtlicher Anforderungen, soweit wegen der Bau-
      genehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ent-
      fällt oder ersetzt wird.
      Je nach baulicher Ausbildung der Anlage sind demnach im Einzelfall entsprechend
      unterschiedlichen Vorschriften heranzuziehen.
      Auch verfahrensfreie Windenergieanlagen müssen die ebd. genannten Vorschriften
      einhalten.


      2. „Welche Windkraftanlagen müssten genehmigungsfähig sein, um dem ausgerufenen
      Klimanotstand gerecht zu werden?“
      Gemäß Untersuchungen wie dem Leitfaden „Empfehlungen zum Einsatz kleiner Wind-
      energieanlagen im urbanen Raum“ der HTW Berlin haben Kleinwindkraftanlagen, ins-
      besondere in turbulent geprägten Windströmungen wie sie in Großstädten vorliegen,
      einen vergleichsweise niedrigen Ertrag. Sie können daher nach hiesiger Einschätzung
      keinen mengenmäßig relevanten Beitrag zur Erreichung der Klimaziele in Berlin leis-
      ten. Relevanten Ertrag bieten nur alleinstehende hohe Standorte mit ungestörter An-
      strömung.


      3. „Gibt es Planungen seitens des Bezirks, Kleinwindenergieanlagen zu fördern oder auf
      öffentlichen Gebäuden zu errichten?“
      Seitens des Bezirksamtes gibt es keine Planungen Kleinwindenergieanlagen finanziell
      zu fördern. Im Bereich erneuerbare Energien gibt es Förderungen für Solarstrom. Mit
      SolarPLUS wird u.a. die Vorbereitung von Solar-Projekten unterstützt, indem Kosten für
      die Erstellung von Studien, Gutachten und Konzepten anteilig übernommen werden.
      Damit soll erreicht werden, dass größere Solarprojekte – zum Beispiel auf Dächern
      von Gewerbegebäuden – umgesetzt werden. Außerdem können Mieterstromprojekte
      bezuschusst werden, die bisher häufig wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht umge-
      setzt wurden. Darüber hinaus werden Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäu-
      den gefördert, sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Grün-
      dächern mit Solaranlagen. Seit Februar 2023 können Mieter:innen mit Erstwohnsitz in
      Berlin einen Zuschuss bis zu 500 € für die Beschaffung einer Balkon-Solaranlage (So-
      larsteckergeräte) beantragen. Auf der Website der Leitstelle Klimaschutz wird auf ei-
      nige Förderprogramme im Land Berlin verwiesen (https://www.berlin.de/ba-
      pankow/politik-und-verwaltung/beauftragte/klimaschutz/artikel.1078852.php)


      Über geplante Fördermöglichkeiten zu Kleinwindenergieanlagen seitens des Senates
      hat das Bezirksamt keine Kenntnis. Das Land Berlin hat im Februar 2023 eine Hand-
      reichung veröffentlicht, die sich mit der rechtlichen Einordnung von Windenergieanla-
      gen auseinandersetzt und Ausführungen zur Zulässigkeit von Windenergieanlagen im
      Geltungsbereich eines Bebauungsplans, innerhalb eines sogenannten unbeplanten
      Innenbereichs sowie im Außenbereich enthält.


      Es gibt keine Planungen des Bezirkes für Kleinwindenergieanlagen auf oder an öffent-
      lichen Gebäuden.

       

      4. Wie bewertet das Bezirksamt KWEAs als flächensparende Alternative und Ergänzung
      zu Solarenergieanlagen?
      Aus Klimaschutzsicht sind alle Formen erneuerbarer Energien, insbesondere dezentral
      erzeugter erneuerbare Energie, zu begrüßen. KWEAs haben im Vergleich zu Solaran-
      lagen ein größeres Störpotenzial (z.B. Schallimmissionen, Schattenwurf). Insbesondere
      an Orten ohne Anschluss an das öffentliche Stromnetz sind KWEAs aber eine interes-
      sante Ergänzung zu dezentralen Solaranlagen

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