Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Immobilien im Bezirk Pankow sind im privaten Besitz und/oder Besitz des Staates oder
einer Körperschaft bzw. Unternehmen im Eigenbesitz (vgl. Ärar). Die Berliner Immobilien-
management GmbH (BIM) ist der Immobiliendienstleister für das Land Berlin, die Bundes-
anstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Bezirk Pankow (vertreten durch die Immo-
bilienverwaltung des Bezirksamtes) besitzen und verwalten eigenständig Grundstücke und
Gebäude (Immobilien). Darüber hinaus gibt es Immobilien, die durch ausländische Ärar
gehalten werden. Dabei findet üblicherweise folgende Unterteilung statt:
a) keine immobilienwirtschaftliche Nutzung (Land- oder Forstwirtschaft);
b) beabsichtige Nutzung (Bauerwartungsland);
c) rechtliche abgesicherte Nutzung (gewidmetes Bauland);
d) vorbereitete Nutzung (bereits parzelliert und erschlossen);
e) erste Nutzung (noch ungenutzter Neubau);
f) bestehende Nutzung (genutzter Bau) und
g) nicht mehr bestehende Nutzung (Leerstand).
Am 15. Dezember 2021 stellte die Europäische Kommission ihren überarbeiteten Legisla-
tivvorschlag über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) vor. Demnach müs-
sen zum 1. Januar 2027 alle kommerziellen oder öffentlichen Gebäude auf der EU-Ener-
gieeffizienzskala mindestens die Klasse „F“ erreichen und anschließend bis zum 1. Januar
2030 die Klasse „E“. Aus EU-Kreisen ist zu vernehmen, dass jedoch kein starres System
geplant sei, sondern vielmehr jedes EU-Land seine eigene Energieleistungsskala auf der
Grundlage EU-weiter einheitlicher Parameter festlegen könne. Nichtsdestotrotz muss je-
der Mitgliedsstaat die 15 % am schlechtesten abschneidenden Gebäude für sich definie-
ren.
Ich frage das Bezirksamt Pankow von Berlin:
1. Welche Immobilien im Bezirk Pankow sind im Besitz von deutschen und ausländi-
schen Ärar? (Bitte um Aufschlüsselung nach Nation/Bundesland/-staat bzw. BIM, BImA und Be-
zirk sowie der dargestellten üblichen Unterteilung nebst Anschriften.)
Die einzige Datenquelle, die zur Antwort dieser Frage möglicherweise geeignet ge-
wesen wäre, wäre das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Da
der Zweck des Liegenschaftskatasters nicht eine Datenanalyse ist, wie sie hier erfor-
derlich wäre, können die entsprechenden Informationen nicht automatisiert bereitge-
stellt werden. Eine händische Prüfung jeglicher Flurstücke nach den gewünschten Kri-
terien ist personell nicht zu leisten.
2. Welche der unter 1. mitgeteilten Immobilien werden in den nächsten zehn Jahren an
den Bezirk überführt werden bzw. aus dem bezirklichen Vermögen herausgenom-
men?
Eine ZUKÜNFTIGE Handlung kann nicht prognostiziert werden
3. Welche Nutzung ist für die zu überführenden bzw. zu übergebenden Immobilien vor-
gesehen?
Siehe Frage 2
4. Welche Klasse auf der Energieeffizienzskala haben die öffentlichen Gebäude in
Pankow? (Bitte um Aufschlüsselung je Immobilie.)
Unterlagen liegen nicht vor, da es derzeitig keine gesetzliche Pflicht zur Klassifizierung
gibt und der, in der Anfrage genannte Vorschlag der Europäischen Kommission, nicht
in eine nationale Richtlinie umgesetzt wurde, besteht keine Notwendigkeit.
5. Wie bewertet das Bezirksamt die die baulichen Zustände und ggfs. den Sanierungs-
stau der öffentlichen Immobilien in Pankow? (Bitte um Aufschlüsselung je Immobilie,
unterlegt durch den jeweiligen monetären Schätzungswert.)
Ein Sanierungsfahrplan für Schulen liegt vor und ist einsehbar, eine weiterführende
Untersuchung, im Rahmen einer kleinen Anfrage, ist aus personellen Gründen nicht
möglich.
6. Wie bewertet das Bezirksamt den angesprochenen Legislativvorschlag der EU-Kom-
mission?
Da das Land Berlin bereits für den überwiegenden Teil der Liegenschaften eine en er-
getische Überprüfung und einen Sanierungsfahrplan entwickelt hat, ist eine Klassifizie-
rung nur ein Schritt der innerhalb der Berliner Verwaltung schon erfolgt ist und durch
die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz gesteuert
wird. Damit sind die Bestrebungen im Land Berlin weiter als eine reine Klassifizierung.
Gleichwohl hat der Bezirk Pankow seinen Sanierungsfahrplan als Grundlage für die
geplante Sanierung von Gebäuden des Bezirkes in die Investitionsplanung gespiegelt.
7. Welche Maßnahmen müssen kurz-, mittel- und langfristig bei den öffentlichen Ge-
bäuden in Pankow vorgenommen werden, so dass die Ziele erreicht werden?
Bezirklichen Sanierungsmaßnahmen werden im Rahmen der Investitionsplanung als
Einzelmaßnahmen angemeldet und geplant. Leider sind die personellen Möglichkei-
ten nicht vorhanden um alle Baumaßnahmen wie gewünscht zu planen und umzuset-
zen.
8. Gab oder gibt es Gespräche mit dem Land Berlin zur finanziellen Unterstützung bei
der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude? Wenn nein, warum strebt das
Bezirksamt diese nicht an?
Ja Gespräche mit den Senatsverwaltungen sind fester Bestandteil der Planung der in-
vestiven Baumaßnahmen. Die energetische Sanierung ist im überwiegenden Teil Be-
standteil einer Sanierung. Die Mittel für Investitionen werden immer im Landeshaushalt
veranschlagt und werden in der Investitionsplanung des Bezirkes festgeschrieben.
9. Welche Gespräche gab und gibt es behördenseitig Immobilien ausländischer Ärar
gem. der üblichen Unterteilung?
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da sich der Sinn nicht erschließt. Ge-
bäude, unabhängig von Besitzer unterliegen der hier geltenden Gesetzen.
Gemäß der Antwort der kleinen Anfrage 0448/VIII gab es sieben Verfahren im Kla-
geverfahren gegen den dänischen STRUER KOMMUNES FERIEFOND. Wie ist der
Verfahrensstand und welche Ableitungen wurden durch das Bezirksamt vorgenom-
men?
Aufgrund Beschlusses des OVG Berlin-Brandenburg sind die Verfahren ausgesetzt.
10. Gemäß 10. gab/gibt es weitere Verfahren seit der angesprochenen Kleinen Anfrage
0448/VIII und wie ist der jeweilige Verfahrensstand?
Siehe Antwort 2.1. zur Kleinen Anfrage 0448/VIII.
11. Sind dem Bezirk mittlerweile weitere derartige Eigentumsverhältnisse bekannt?
Wenn ja, wie kam es zu dem Erkenntnisgewinn?
Nein.
12. Welche Kosten fielen/fallen dem Bezirk für diese Verfahren an?
Über Personalkosten hinaus sind bisher keine weiteren Kosten durch die Klageverfahren ent-
standen.
13. Wie bewertet das Bezirksamt heute diese Art der Nutzung von Ferienwohnungen
durch ausländische Ärar?
Ferienwohnungen entziehen den Berliner Wohnungsmarkt Wohnungen zur langfristi-
gen Vermietung an die Bewohnerinnen und Bewohnern von Berlin. Daher sieht das
Bezirksamt die gesetzlichen Vorhaben zur Reglementierung positiv.