Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Vorbemerkung: Aufgrund der Überschrift wird in der Antwort davon ausgegangen, dass mit „Maßnahmen“ die Hilfen zur Erziehung und mit Maßnahmekatalog die Übersicht aller Hil-fen zur Erziehung gemeint sind.
1. Ich bitte um Erläuterung der Maßnahmenkataloge: Welche gibt es und welche Dauer haben diese Maßnahmen jeweils? Und welche Kosten entstehen je Maßnahme im Katalog?
Die Geeignetheit, Notwendigkeit und Ausgestaltung von Hilfen zur Erziehung werden immer im Einzelfall geprüft und führen daher immer auch zu einer individualisierten Hilfe. Eine generelle Aussage zu Dauer und Kosten je Hilfeart lässt sich daher nicht treffen. Aus folgenden Hilfen zur Erziehung können die Sozialarbeitenden im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) gemäß des SGB VIII dabei auswählen: ambulantes Clearing, ambulante Psychotherapie, Familientherapie, Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung. Die HzE werden entweder ambulant, teilstationär oder stationär erbracht.
2. Wie viele längerfristige Maßnahmen (über ½ Jahr) wurden in den letzten zwei Jahren bewilligt? Und für wie viele Kinder bzw. Familien wurden diese längerfristigen Maßnah-men beantragt? –
In der nachfolgenden Tabelle sind die Hilfearten sowie die Anzahl der Nutzung, also ein Näherungswert für die Frage nach der Anzahl von Kindern bzw. Familien, abgebildet. Im Vorfeld ist allerdings zu erwähnen, dass speziell im Rahmen der sozialpädagogischen Fa-milienhilfe keine Auskunft darüber gegeben werden kann, wie viele jungen Menschen von dieser Hilfe profitieren, da sich diese an das gesamte Familiensystem richtet. In der Dar-stellung finden Sie alle laufenden und beendeten Hilfen zur Erziehung (also ohne Beratungsfälle, familiengerichtliche Verfahren, Kinderschutzverfahren, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige), die länger als ein halbes Jahr laufen, zum Stichtag 31.12.2020 und 31.12.2021.
3. Wie viele Maßnahmen wurden im Verlauf der letzten beiden Jahre (Mitte 2020-Mitte 2022) bewilligt? Für wie viele Familien? Bitte unterteilen nach Größenordnung bis 10.000 / bis 40.000 / größer 40.000 / größer 100.000 Euro. –
In der nachfolgenden Tabelle sind die Hilfearten sowie die Anzahl der Nutzung, also wieder der Näherungswert (siehe 2.), abgebildet. Es handelt sich hierbei um alle laufenden und beendeten Hilfen zur Erziehung zum Stichtag 31.12.2020 und 31.12.2021, unabhängig von der Laufzeit. Eine Darstellung der Ausgaben pro Fall, wie angefragt, ist in dieser Art leider nicht möglich, da in der Kosten-Leistungs-Rechnung diese Unterteilung nicht erfasst wird.
4. Wurden in den letzten beiden Jahren längerfristige Maßnahmen abgebrochen oder ge-stoppt? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wie viele Familien waren betroffen? Was pas-sierte mit den schon verausgabten Mitteln?
Eine statistische Erhebung von Abbrüchen ist in den Auswertungsmöglichkeiten des Fach-verfahrens nicht vorgesehen. Daher können hier keine genauen Zahlen geliefert werden. Im Generellen lässt sich aber natürlich klar festhalten, dass es auch in den Leistungen der Hilfen zur Erziehung zu vorzeitigen Abbrüchen und Einstellungen kommt, beispielsweise aufgrund fehlender Mitwirkung, vorzeitiger Zielerreichung, Umzug, Überleitung in eine geeignetere und notwendigere Hilfeform usw. Bereits verausgabte Mittel werden entspre-chend des Enddatums der Hilfe vom Freien Träger an das Jugendamt zurückgezahlt. In vielen Hilfeformen erfolgt aber auch eine regelmäßige Abrechnung gemäß der erbrachten Leistungen des Trägers, so dass es in diesen Fällen gar nicht zu bereits verausgabten Mit-teln kommen kann.
5. Wann werden die Maßnahmen üblicherweise evaluiert? Erläutern Sie bitte diese Evalu-ation und gehen auf die folgenden Punkte bitte ein:
(Gesamtbeantwortung zu a, b und c) Das wichtigste Instrument zur Evaluation im Rahmen der Fallbearbeitung im RSD ist die Hilfeplanung. Im Rahmen der Hilfeplanung erfolgt die Evaluation hinsichtlich der gemeinsam erarbeiteten Zielstellungen. In diesem Kontext sind die Kolleg:innen des RSD, die Mitarbeiter:innen der freien Träger und insbesondere der junge Mensch und/oder die Familie einbezogen. Als weiteres Evaluationsinstrument wurde im Mai 2021 die Wirkungsevaluation eingeführt. Entwickelt wurde dieses Instrument seitens des öffentlichen Trägers und der Senatsverwaltung Jugend. Anfangs wurde die Wirkungsevaluation ausschließlich seitens der Kolleg:innen des RSD ausgefüllt. Laut aktuellem Konzept werden die jungen Menschen und/oder Familien und die freien Träger im Rahmen einer Abschlussevaluation befragt. Hierzu wurden berlineinheitliche Abschlussbögen entwickelt und im Fachverfahren hinterlegt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Fachgruppe Wirkungsevaluation dabei sich zu erweitern. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch Vertreter:innen der freien Träger in die Arbeitsprozesse (Weiterentwicklung der Wir-kungsevaluation, Abschlussfragebögen, statistische Auswertung etc.) mit einbezogen werden.
a. Werden bspw. die Eltern involviert?
b. Gibt es ein Verfahren zur Evaluation? Wie sieht das aus?
c. Werden die ausführenden Träger beteiligt?
6. Für wie viele Familien ist aktuell ein RSD-Mitarbeiter im Durchschnitt zuständig?
Zum Stichtag 01.07.2022 stehen im RSD 79 VZÄ (Vollzeitäquivalente) mit Fallbezug zur Verfügung. Fallbezug haben im RSD die Sozialarbeitenden und die Gruppenleitungen. Von den 79 VZÄ sind aktuell 8 unbesetzt, so dass momentan 71 Kolleg:innen mit Fallbezug im RSD arbeiten. Eine durchschnittliche Zuständigkeit für Familien lässt sich daraus allerdings nicht ableiten, da beispielsweise aufgrund von laufender Einarbeitung, Leitungsanteilen, Krankheit und dementsprechender Vertretung oder Arbeitszeitreduzierung eine unter-schiedliche Fallbelastung bei den Kolleg:innen besteht. Zudem sagt die Zuständigkeit für eine Familie noch nichts über den Arbeitsumfang mit dieser Familie aus, die je nach Thema der Familie sehr unterschiedlich ausfallen kann.