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      Ristorante Firenze und Arbeitsplätze im Florakiez sichern –rechtssichere und denkmalverträgliche Lösung vor einem Abriss der Wintergärtenprüfen

      · Antrag

      Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

      Das Bezirksamt wirdersucht,

      1. zu prüfen, obdie Vollziehung der Beseitigungsanordnung Nr. 2023/8053 vom 17. Juni 2026 im
      Rahmen des rechtlich Zulässigen gemäß § 80 Abs. 4 VwGO unverzüglich ausgesetzt,
      die darin bestimmte Rückbaufrist entsprechend zu verlängert und bis zum
      Abschluss der nachfolgend verlangten Prüfung von Vollstreckungsmaßnahmen
      einschließlich der Festsetzung des angedrohten Zwangsgeldes abgesehen werden
      kann;

      2. zu prüfen, obdie Aussetzung jedenfalls so lange aufrechtzuerhalten, bis

      a) der Betreiber Gelegenheit hatte, einen vollständigprüffähigen nachträglichen Bauantrag einschließlich der erforderlichen
      Nachweise zur Standsicherheit und zum Brandschutz einzureichen,

      b) über diesen Antrag und den gegen dieBeseitigungsanordnung eingelegten Widerspruch behördlich entschieden worden ist
      und

      c) die Möglichkeiten einer veränderten,genehmigungsfähigen und denkmalverträglichen Ausführung der Wintergärten
      abschließend geprüft worden sind;

      3. bereit zusein, mit dem Betreiber unverzüglich einen verbindlichen und möglichst kurzen
      Zeitplan für die Einreichung des nachträglichen Bauantrags, der erforderlichen
      technischen Nachweise sowie gegebenenfalls überarbeiteter Planungsunterlagen zu
      vereinbaren;

      4. bereit zu seinan einem Gesprächstermin unter Beteiligung des Betreibers und gegebenenfalls
      der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers, der Bau- und
      Wohnungsaufsicht, des Stadtentwicklungsamtes, der Unteren Denkmalschutzbehörde,
      des Landesdenkmalamtes Berlin, der Wirtschaftsförderung, der
      Bezirksbürgermeisterin und des für Stadtentwicklung zuständigen
      Bezirksstadtrates sowie der vom Betreiber beauftragten Planungs-, Brandschutz-
      und Tragwerksfachleute teilzunehmen;

      5. bei dieseminsbesondere zu untersuchen, ob durch mildere Mittel als den vollständigen
      Rückbau eine rechtlich vereinbare Lösung erreicht werden kann,

      6. sämtlicherechtlich eröffneten Zulassungsmöglichkeiten nach dem Bau- und ggf.
      Denkmalrecht ergebnisoffen zu prüfen;

      7. sofern amtlichkonkrete Sicherheitsrisiken festgestellt werden, zunächst zu prüfen, ob diese
      bis zur Entscheidung über den Bauantrag durch geeignete und fachlich
      vertretbare Zwischenmaßnahmen wie Nutzungsbeschränkungen, Sicherungsauflagen
      oder eine vorübergehende Sperrung einzelner Bereiche wirksam beherrscht werden
      können, bevor durch einen vollständigen Abriss irreversible Tatsachen
      geschaffen werden;

      8. der BVV überden Gesprächstermin, die untersuchten Gestaltungsvarianten, die geprüften
      Rechtsgrundlagen und den weiteren Verfahrensweg zu berichten;

      9. den Gastronomiegipfel der Bezirksbürgermeisterin zu nutzen, umgemeinsam mit Gastronomiebetrieben, Verwaltung und weiteren Beteiligten
      Handlungsempfehlungen für einen konstruktiven Umgang mit bau- und
      denkmalrechtlichen Fragestellungen zu entwickeln und so die Gastronomie als
      wichtigen Bestandteil der Pankower Kieze und als Arbeitgeber im Bezirk zu
      stärken;

      10. im Rahmen seiner Wirtschaftsförderung zu prüfen, wieGastronomiebetriebe bei bauordnungs- oder denkmalrechtlichen
      Genehmigungsverfahren künftig frühzeitiger beraten und unterstützt werden
      können, um langwierige Konflikte und existenzgefährdende Situationen möglichst
      zu vermeiden;

      11. der BVV darzustellen, ob aus dem vorliegenden Fall allgemeineSchlussfolgerungen für den Umgang mit gastronomischen Betrieben im Bezirk
      gezogen werden können und welche organisatorischen oder verfahrensbezogenen
      Verbesserungen angezeigt sind und umgesetzt werden.


      Begründung:
      Das Ristorante Firenze ist seit Dezember 2000 an der Ecke Florastraße und
      Florapromenade ansässig. Es ist damit seit mehr als 25 Jahren Teil des
      Florakiezes und eine hochfrequentierte Gaststätte.

      Nach Angaben des Betreibers beschäftigt das Familienunternehmen 16 Mitarbeiterinnen
      und Mitarbeiter. Der Wegfall der beiden Wintergärten würde nach seiner
      Einschätzung zu einem Umsatzverlust von rund 40 Prozent führen und fünf
      Arbeitsplätze gefährden. Diese Angaben sind Gegenstand der inzwischen
      veröffentlichten Petition
      (https://www.openpetition.de/petition/online/ristorante-firenze-erst-pruefen-dann-entscheiden-kein-abriss-der-wintergaerten).

      Die Einreicher verkennen nicht, dass für die bestehenden Wintergärten wohl keine
      Baugenehmigung vorliegt. Sie verlangen weder ein Sonderrecht für einen
      einzelnen Betrieb noch eine Außerkraftsetzung des Bau- oder
      Denkmalschutzrechts. Es geht vielmehr um eine rechtmäßige, sachgerechte und
      verhältnismäßige Reihenfolge des Verwaltungshandelns.

      Zwischender dauerhaften Duldung eines ungenehmigten Zustandes und dem sofortigen
      vollständigen Abriss liegt ein breites Spektrum rechtmäßiger Lösungen. Dazu
      gehören die nachträgliche Vorlage der bislang fehlenden technischen Nachweise,
      eine bauliche Veränderung, ein Teilrückbau, eine saisonale Konstruktion und
      eine denkmalverträgliche Neugestaltung.

      Das Grundstück ist Teil eines denkmalgeschützten Ensembles. Daraus folgt ein
      besonderer Abstimmungs- und Gestaltungsbedarf. Der Denkmalschutz schließt
      Veränderungen jedoch nicht von vornherein aus. § 11 des Berliner
      Denkmalschutzgesetzes sieht vielmehr ein Genehmigungsverfahren für
      Veränderungen am Erscheinungsbild eines Denkmals vor. Gerade deshalb müssen
      Untere Denkmalschutzbehörde, Landesdenkmalamt, Bauaufsicht, Betreiber und
      Fachplaner gemeinsam klären, welche konkrete Gestaltung genehmigungsfähig sein kann.

      Nach den bisher vorliegenden Angaben hat die Bauaufsicht die Anlagen bereits am 2.
      Januar 2024 besichtigt. Die Beseitigungsanordnung wurde erst zwei Jahre später
      am 17. Juni 2026 erlassen. Einer so langen Bearbeitungszeit steht nun eine nur
      wenige Monate umfassende Rückbaufrist gegenüber. Fehlende Nachweise können und
      müssen im Rahmen eines nachträglichen Genehmigungsverfahrens vorgelegt und
      fachlich geprüft werden können.

      Sollte die Prüfung konkrete Sicherheitsmängel ergeben, müssen diese selbstverständlich
      unverzüglich beseitigt oder die betroffenen Bereiche vorübergehend von der
      Nutzung ausgeschlossen werden. Der vollständige Abriss darf jedoch nicht allein
      deshalb zur ersten und einzigen Lösung werden, weil die für eine fachliche
      Bewertung erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der kurzen Frist
      eingereicht werden können.

      Hinzu kommt ein erheblicher wirtschaftlicher Widerspruch. Es wäre weder für den
      Betrieb noch für die Verwaltung sinnvoll, zunächst einen kostenintensiven
      vollständigen Rückbau zu erzwingen, anschließend einen geänderten Bauantrag zu
      prüfen und möglicherweise kurze Zeit später dieselbe oder veränderte
      Konstruktion zu genehmigen. Zuerst muss festgestellt werden, welche Ausführung
      genehmigungsfähig ist. Erst danach kann entschieden werden, welche Teile
      tatsächlich zurückgebaut oder verändert werden müssen.

      Für eine solche Prüfung stellt das Baurecht unterschiedliche Instrumente bereit.
      Auch verfahrensrechtlich steht dem Bezirksamt ein Handlungsspielraum zur
      Verfügung. Nach § 80 Abs. 4 VwGO kann die Behörde, welche die sofortige
      Vollziehung angeordnet hat, diese aussetzen. Besonders erklärungsbedürftig ist
      das Vorgehen vor dem Hintergrund des Pankower Gastronomiegipfels. Noch am 22.
      Januar 2026 stellte das Bezirksamt die Außengastronomie in den Mittelpunkt
      seines dritten Gastronomiegipfels. Gastronomische Betriebe wurden als wichtige
      Orte des Austauschs und als Motoren urbaner Lebendigkeit bezeichnet. In der
      offiziellen Auswertung wurde ausdrücklich für Kooperation statt bloßer
      Sanktionslogik geworben. Der Gastronomiegipfel darf kein folgenloser Termin mit
      Lippenbekenntnissen bleiben. Es ist widersprüchlich, wenn die Bezirkspolitik
      auf der einen Seite Dialog, Gastfreundlichkeit und unbürokratische Lösungen
      verspricht, während die Stadtentwicklungsabteilung auf der anderen Seite einen
      vollständigen Abriss vollziehen lässt, bevor ein gemeinsamer Lösungsversuch mit
      allen zuständigen Stellen stattgefunden hat.

      Deswegen fordert die BVV konsequenterweise das Bezirksamt auf, von niedrigschwelligen
      Maßnahmen Gebrauch zu machen, solange der Betreiber unverzüglich an der
      Herstellung eines prüffähigen und rechtmäßigen Zustandes mitwirkt und mögliche
      Gefahren durch geeignete Zwischenmaßnahmen beherrscht werden können. Ein
      rechtlich möglicher Lösungsversuch für ein seit Jahrzehnten bestehendes
      Familienunternehmen entspricht diesem Ziel. Ein Abriss ohne vorherige
      koordinierte Prüfung wäre das Gegenteil. Er widerspräche auch dem Ziel des
      Konzepts sozialer Kieze. Der Florakiez lebt von einer kleinteiligen Mischung
      aus Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistungen, Cafés und Restaurants.
      Familiengeführte Betriebe schaffen Arbeitsplätze, beleben den öffentlichen Raum
      und sind über viele Jahre gewachsene soziale Treffpunkte. Ihr Fortbestand darf
      nicht durch eine vermeidbare Abfolge von Abriss und anschließendem Neubau
      gefährdet werden.




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