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      Oberschule auf der Elisabeth Aue

      Kleine Anfrage vom 01.07.2022

      · Anfrage

      Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

      1. Wie ist der Umsetzungstand der Drucksache VIII-1302 „Oberschulstandort in Französisch
      Buchholz“?
      Die Planungshoheit für die Elisabeth Aue liegt bei Sen SBW. In der letzten Abstimmungsrunde
      am 22.06.2022 zum Oberschulstandort zwischen Bezirk und Senat wurde beschlossen, dass
      eine Steuerungsgruppe unter der Federführung von SenBJF eingerichtet wird, um das
      Verfahren zu koordinieren und zu beschleunigen.


      2. Sind dem Bezirksamt die aktuellen Absichten für die Errichtung einer Oberschule auf der
      Elisabeth Aue bekannt? Wenn ja, wie sehen diese aus?
      Das Planungsrecht für einen Oberschulstandort auf der Elisabeth Aue muss durch SenSBW
      geschaffen werden. Der Standort ist im Investions-Programm enthalten und kann im Anschluss
      einer Baudienststelle zugeordnet werden. Der Standort hat für den Bezirk hohe Priorität. Die
      Abstimmungen mit den Senatsverwaltungen werden in der neu eingerichteten
      Steuerungsgruppe erfolgen.


      3. Ist es zutreffend, dass sich der Baubeginn im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen
      verzögern wird?
      Die Zeitschiene ist maßgeblich vom zu schaffenden Planungsrecht durch SenSBW und der
      Zuweisung einer Baudienststelle durch SenBJF zur Errichtung der Schule abhängig. Die Planungshoheit liegt nicht im Bezirk. Daher können dazu aktuell keine Aussagen durch den
      Bezirk erfolgen.


      4. Wenn ja, wann ist nunmehr mit dem Baubeginn zu rechnen?
      siehe Antwort zu Frage 3.


      5. Wann wird die Oberschule fertiggestellt sein?
      siehe Antwort zu Frage 3.


      6. Kann der aktuelle Bedarf an Oberschulplätzen in den Bezirksregionen 01 Buch, 02
      Blankenfelde Niederschönhausen, 03 Buchholz und 04 Karow selbst gedeckt werden? Wenn
      nein, welches Defizit besteht?
      Die Schulplatzversorgung im Weiterführenden Bereich erfolgt berlinweit und durch SenBJF
      gesteuert. Insofern kann der Schulträger den Bedarf einzelner Schulregionen nicht ermitteln,
      aufgrund des nicht vorhersehbaren Anmeldeverhaltens der Eltern. Grundsätzlich hat sich für
      die Anmeldung zur Klassenstufe 7 zum Schuljahr 2022/2023 ein berlinweites Defizit ergeben,
      das nach den bezirklichen Prognosen zum Schuljahr 2023/2024 weiter steigen wird. Deshalb
      werden aktuell auch kurzfristige Maßnahmen zur temporären Schulplatzerweiterung geprüft.


      7. Kann der aktuelle Bedarf an Oberschulplätzen, die in den genannten Bezirksregionen
      entstehen, im Bezirk Pankow vollständig gedeckt werden?
      Der Bezirk rechnet mit einem Defizit von rund 400 Plätzen in Klassenstufe 7 gemessen am
      Anmeldeverhalten versus verfügbaren Schulplätzen. Dies basiert auf der Hochrechnung aus
      2022/2023. Selbst bei Umsetzung geplanter Containerlösungen wird es der bezirkliche
      Schulträger allein nicht schaffen, dieses Defizit auszugleichen und ist auf die Zusammenarbeit
      mit SenBJF angewiesen. Neben der Nutzung von Räumlichkeiten in zentral-verwalteten
      Schulen kommen die Anmietung externer Büroflächen sowie die berlinweite Verteilung der
      Schüler*innen infrage.


      8. Mit welchen zusätzlichen Bedarfen an Oberschulen rechnet das Bezirksamt in den nächsten
      fünf Jahren in den genannten Bezirksregionen?
      Die Bedarfe können aus den o.g. Gründen nur bezirksweit ermittelt werden. Bis zum Schuljahr
      2028/2029 rechnet der Bezirk mit einem Defizit im Sekundarbereich I von rund 6.000
      Schulplätzen im Vergleich zum jetzigen Schulplatzangebot. Dem stehen
      Schulbaumaßnahmen gegenüber, die dieses Defizit auf ca. 3.500 Schulplätze reduzieren
      könnten

      Bisherige
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