Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Im April 2022 waren bereits 37.363 elektrische Pkw‘s in Berlin angemeldet. Noch im Juli 2021 waren es 25.481. Seit Anfang 2020 hat sich Zahl der reinen Batteriefahrzeuge und Plug-in-Hybride mehr als versechsfacht. Aktuell fährt mehr als jedes fünfte neuzugelassene Auto in der Hauptstadt mit Strom. Auch in Brandenburg liegt der Bestand mittlerweile bei 25.912 Fahrzeugen. Nicht im gleichen Tempo mitgewachsen ist zuletzt die Zahl der E- Ladesäulen in der Stadt. Seit dem vergangenen Herbst sind nur 62 öffentliche zugängliche Anschlüsse hinzugekommen. Ungleich langwieriger seien die notwendigen Genehmigungen für jeden Standort durch die Bezirke, sagte Enno Harks von BP Europe, dem Betreiber der Aral-Tankstellen: „Manchmal warten wir zwölf bis 18 Monate auf die Genehmigung für einen Trafo.“
1. Wie lange dauern Genehmigungen von Ladesäulen und dafür nötige weitere technische Einrichtungen, wie bspw. Trafos?
Nach Eingang des vollständigen und bearbeitungsfähigen Antrags auf Sondernutzung der Straße im Bezirksamt Pankow dauert die Bearbeitung i.d.R. ca. 3 Monate, da unter Umständen auch die Einholung von Stellungnahmen weiterer Fachämter erforderlich ist.
2. Wie hat sich die Genehmigungsdauer seit Anfang 2020 verändert?
Sie blieb unverändert.
3. Wie verhält sich die Genehmigungsdauer in Pankow im Vergleich zu den weiteren Berliner Bezirken?
Die Genehmigungsdauer anderer Bezirke ist dem Bezirksamt Pankow nicht bekannt.
4. Warum dauert die Genehmigung für technische Einrichtungen im Zusammenhang mit Ladesäulen so lange?
Bei Antragstellung im Bezirksamt Pankow sind die technischen Einrichtungen bereits geklärt. Solche Parameter müssen mit dem Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz vorabgestimmt werden bzw. der Antragsteller hat sich an dem Gesamterrichtungskonzept für den öffentlichen Raum Berlins zu orientieren. Der Betreiber muss vor Antragstellung im Bezirksamt mit dem Land Berlin (Ladeinfrastrukturbüro) einen Betreibervertrag abschließen. In diesen Verträgen wird u. a. geregelt, an welche Vorgaben sich die Betreiber bezüglich der Standortsuche sowie des Antrags- und Genehmigungsverfahrens halten müssen.
5. Wie kann die Genehmigungsdauer für interessierte Betreiber von Ladesäulen verringert werden?
Auf die Genehmigungsdauer bzw. den Abschluss der Betreiberverträge, welche die sog.
„Dritten“ mit dem Ladeinfrastrukturbüro abschließen müssen, hat das Bezirksamt Pankow keinen Einfluss.
6. Welche Standardisierungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Ladesäulen hat das Bezirksamt etabliert?
Es wird das übliche Verfahren zur Beantragung von Sondernutzungen auf Straßen durchgeführt. Das Bezirksamt nutzt hierbei das elektronische Verfahren zur Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums (VMS-NELIDA), welches für diese Vorgangsbearbeitung berlinweit eingeführt wurde. Dieses ermöglicht ebenso die Bearbeitung von Sondernutzungen durch Ladesäulen, wie für die übrigen Sondernutzungen auf der Straße.
7. Welche Standardisierungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Ladesäulen wird das Bezirksamt etablieren?
Weitere Standardisierungen sind nicht erforderlich für die Sondernutzungsbearbeitung.
8. Welche Anbieter von Ladesäuleninfrastruktur warten derzeit beim Bezirksamt Pankow auf Genehmigung? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Anbieter und Standort sowie technischer Infrastruktureinheit.)
Es gibt keine Anbieter im Bezirk Pankow, die auf eine Genehmigung für eine Ladeinfrastruktur warten.
9. Nach welcher Maßgabe priorisiert das Bezirksamt Pankow eingehende Genehmigungsanfragen?
Die Anträge werden nicht priorisiert, weil es hierfür keine Notwendigkeit gibt