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Notstromaggregat des Bezirks funktionsfähig halten – Nutzung durch THW und Feuerwehr ermöglichen

9. März 2026

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, mit den jeweils zuständigen Landes- bzw.
Bundesbehörden in Kontakt zu treten, um eine Verwaltungsvereinbarung zu prüfen
und abzuschließen, die eine regelmäßige Nutzung und Erprobung des
bezirkseigenen Notstromaggregats im Rahmen von Übungen durch das Technische
Hilfswerk und/oder die (freiwillige) Feuerwehr ermöglicht. Ziel ist es, die
dauerhafte Funktionsfähigkeit des Aggregats sicherzustellen und es im
Bedarfsfall für einen Katastrophenleuchtturm zuverlässig einsetzen zu können.

Begründung:

Der Bezirk verfügt über ein leistungsfähiges Notstromaggregat, das jedoch außerhalb
der jährlichen technischen Prüfung kaum genutzt wird. Längere Standzeiten ohne
realen Betrieb können die Zuverlässigkeit solcher Geräte erheblich
beeinträchtigen. Im Ernstfall besteht das Risiko, dass das Aggregat nicht die
erforderliche Leistung erbringt.

Spätestens seit dem Anschlag auf die Stromversorgung Berlins ist deutlich geworden, wie
wichtig belastbare und einsatzbereite Infrastruktur für die Krisenvorsorge ist.
Damit das Aggregat im Katastrophenfall tatsächlich einen Beitrag leisten kann,
muss es regelmäßig unter realistischen Bedingungen betrieben werden. Das
Bezirksamt verfügt jedoch nicht über die personellen Kapazitäten, um diese
regelmäßige Nutzung selbst sicherzustellen.

Durch eine Verwaltungsvereinbarung mit den zuständigen Behörden — beim THW auf
Bundesebene, bei der Feuerwehr auf Landesebene — kann das Aggregat sinnvoll in
bestehende Übungsabläufe eingebunden werden. Dies erhöht die
Betriebssicherheit, stärkt die Zusammenarbeit mit den
Katastrophenschutzakteuren und stellt sicher, dass der Bezirk im Ernstfall auf
ein verlässliches Gerät zurückgreifen kann.