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      Kulturmarkthalle

      Kleine Anfrage vom 21.03.2024

      · Anfrage

      Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

      1. Kann die Kulturmarkthalle zu einem Stadtteilzentrumentwickelt werden?

      a) Welche baulichen Mängel sind bereits heute absehbar?

      b) Wie hoch ist der zu erwartende (finanzielle) Aufwand?

      Wäre die Entwicklung wirtschaftlich darstellbar?“

      Das Gebäude wird den Informationen des Stadtentwicklungsamtes nach bereits seit ca.
      Juni 2023 als Stadtteilzentrum für die BezirksregionPrenzlauer Berg Ost genutzt. Träger ist der gemeinnützige Verein KulturMarkHalle e.V. Eigentümerist die Jüdische Gemeinde
      zu Berlin. Die Kulturmarkthalle bietet an diesem Standortbereits seit 2018 ein vielfältiges
      Kultur-, Veranstaltungs- und Bildungsangebot für dieNachbarschaft an.

      Über den baulichen Zustand des Gebäudes liegen dem Bezirksamt Pankow keine Informationen vor. Bauliche Mängel, die bereits heute absehbar sind, sind dem Bezirksamt Pankow nicht bekannt, dementsprechend entfallen dieAntworten zu den Fragen 1b.

      2. „Gab es eine Abnahme der zum Heizen zur Verfügungstehenden Holzöfen durch einen
      Schornsteinfeger? Wenn ja, wann? Steht ein Fernwärmeanschluss zur Verfügung?“

      Die Abnahmen für die Feuerungsanlagen für feste Brennstoffeerfolgte in den Jahren
      2020 und 2021. Es liegt ein Fernwärmeanschluss an.

      3. „Wie ist die Versorgung mit Sanitäranlagen/Toiletten?Sind diese für Veranstaltungen
      mit z.B. 50 Teilnehmern und mehr ausreichend?“

      Aus den Unterlagen für das ursprünglich als Kaufhalle genehmigte Gebäude ist ersichtlich, dass es zwei Damentoiletten sowie eine Herrentoilette gibt. Eine barrierefreie Toilette
      ist nicht vorhanden. Eine offizielle Nutzungsänderung von Kaufhalle in ein Stadteilzentrum
      oder eine vergleichbare Nutzungsart wurde bisher wederbeantragt noch anderweitig
      bauaufsichtlich genehmigt, von daher gab es bis dato auch keine Ortsbesichtigung. Ob
      die vorhandenen Toiletten für Veranstaltungen mit 50Teilnehmern und mehr, entsprechend den heute gültigen Vorschriften ausreichen, kann ohne Vorliegen eines konkreten
      Nutzungskonzeptes nicht beurteilt werden.

      4. „Entspricht die Küche vor Ort den Anforderungen an einStadtteilzentrum bzw. eine
      Veranstaltungseinrichtung?“

      Den Unterlagen für das ursprünglich als Kaufhalle genehmigteGebäude ist zu entnehmen, dass sich im Personalaufenthaltsraum eine Küche(Ausstattung nicht bekannt) befindet. Eine offizielle Nutzungsänderung von Kaufhalle in ein Stadteilzentrum oder eine vergleichbare Nutzungsart wurde bisher weder beantragt noch anderweitig bauaufsichtlich genehmigt, von daher gab es bis dato auch keineOrtsbesichtigung. Ob die vorhandene Küche den heute gültigen Vorschriften entspricht, kann ohneVorliegen eines konkreten Nutzungskonzeptes nicht beurteilt werden.

      5. „Ist ein 2. Rettungsweg ausgewiesen? Wird dieser alsgeeignet für die Nutzung als Statteilzentrum oder Veranstaltungseinrichtung
      gesehen?“

      Den Unterlagen für das ursprünglich als Kaufhalle genehmigteGebäude ist zu entnehmen, dass es zwei Ausgänge, einer aus dem Kaufhallenbereich und einen weiteren Ausgang aus dem Lager gibt.

      Eine offizielle Nutzungsänderung von Kaufhalle in einStadteilzentrum oder eine vergleichbare Nutzungsart wurde bisher weder beantragt noch anderweitig bauaufsichtlich genehmigt, von daher gab es bis dato auch keine Ortsbesichtigung durch den für Rettungswege zuständigen Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht. Die kleine Anfrage wird als Anlass genommen, die Rettungswegsituation vor Ort zuüberprüfen.

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