Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Vor knapp einem Jahr brannte ein Gebäude, in dem auch Bewohner nach ASOG untergebracht waren.
Das Bezirksamt wird um aktuelle Auskunft, jedoch nichtbezogen ausschließlich auf
ASOG-Unterkünfte, gebeten:
1. Gibt es für etwaige Notsituationen wie Brände oder Überfälleoder irgendwie geartete
andere Situationen fest definierte Meldeinformationskettenin den Pankower Einrichtungen, in denen in Pankow Menschen entweder nach ASOG oder in anderem Rahmen untergebracht werden (Gemeinschaftsunterkünfte des LAF, modulare Unterkünfte, Erstaufnahmeunterkünfte)?
Diese Meldeinformationsketten sollen dazu dienen, dieentsprechend zuständigen
Ämter wie bspw. das Jugendamt oder das Sozialamt informierenzu können, um etwaige Schutzmaßnahmen bspw. für die Kinder ermöglichen zu
können.
Die Berliner Bezirke bringen von Obdachlosigkeit bedrohteoder betroffene Menschen in
der jeweiligen bezirklichen Zuständigkeit (gem. AV ZustSoz)in sog. vertragsfreien Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe berlinweit unter.
Die Wohnheime in Pankow werden erst dann zur Belegung freigegeben, wenn alle erforderlichenGenehmigungen vorliegen und auch eine Brandschutzbegehung mit positivem Ergebnisdurchgeführt wurde.
Die Führungskräfte der Sozialen Wohnhilfe im Amt fürSoziales und des Bereichs Wohnungslose stehen in ständigem Austausch mit den Wohnheimbetreibenden und stehen diesen als erste Ansprechpartnerinnen für die Klärung vonAnliegen mit der Bezirksverwaltung zur Verfügung. Ggf. erfolgt eine zielgerichtete Weiterleitung des Anliegens oder Vermittlung von Ansprechpersonen in anderen Fachämtern.
Im Falle von Schadensereignissen werden die genanntenKolleginnen in der Regel zeitnah von den Wohnheimbetreibenden informiert und veranlassen die Beteiligung anderer Fachämter, sofern dies nicht von den GefahrenabwehrbehördenPolizei und Feuerwehr in eigener Zuständigkeit bereits veranlasst wurde.
Welche Maßnahmen wurden nach dem o.g. Vorfall durch dasBezirksamt unternommen? (bspw. (Brandschutz-)Begehung, Absprachen zur Verhinderung weiterer solcher Ereignisse mit dem Betreiber der ASOG-Unterbringung,psychologische Nachbetreuung der Bewohner der Zimmer, Notfallpläne und Aushänge usw.)? Nennen Sie bitte alle bezirklichen Maßnahmen und deren Ergebnisse.
Ergänzend zur Beantwortung der Frage 1 ist mitzuteilen, dass die Zugangssteuerung zu
den Wohnheimen, die Regelung der Hausordnung inkl.Brandschutzvorsorge etc. den Betreibenden obliegt. Ein Schadensereignis kann i.d.R. nicht allein durch Absprachen verhindert werden; eine wesentliche Variable stellen die Bewohnenden selbst dar.
In Folge des Brandes in der Unterkunft kam es zu einemHausbesuch seitens des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes bei einer der davon betroffenen Familie. Im Rahmen dieses Hausbesuchs wurden der Familie Hilfsangebote unterbreitet.
Weiterhin bestand für betroffene Bewohnende die Möglichkeitder Erstberatung zu den
Folgewirkungen des Schadensereignisses durch die SozialenWohnhilfen der Bezirke und
ggf. Weitervermittlung an individuell geeignete Hilfs- undBeratungsangebote.