Das Bezirksamt Pankow wird ersucht,
den Gehweg in der Neukirchstraße vor der Hausnummer 62 sowie vor den unmittelbar angrenzenden Hausnummern, insbesondere im Bereich der dortigen senioren- und behindertengerechten Wohnanlagen, zügig instand zu setzen und
den betroffenen Gehwegabschnitt dauerhaft barrierefrei, rollstuhl- und rollatorgerecht nach den geltenden technischen und rechtlichen Vorgaben herzustellen.
Der derzeitige Gehwegabschnitt in der Neukirchstraße vor Hausnummer 62 und den angrenzenden Hausnummern weist erhebliche Mängel auf: Er ist weitestgehend unbefestigt, besteht größtenteils aus losem Sand und weist zahlreiche Schlaglöcher auf. Bei Regenwetter bilden sich dort großflächige, tiefe Pfützen, die über Tage stehen bleiben.
Diese Zustände stellen eine akute Gefahrenquelle dar, weil sich unmittelbar an diesem Gehwegabschnitt alters- und behindertengerechte Wohnungen sowie ein Seniorenheim befinden. Die dort lebenden Bewohner – überwiegend Senioren sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen – sind in hohem Maße auf einen sicheren und barrierefreien Gehweg angewiesen. Viele von ihnen nutzen Rollatoren oder Rollstühle. Der gegenwärtige Zustand gefährdet deren Mobilität, Selbstständigkeit und körperliche Unversehrtheit erheblich. Stürze auf unebenem, sandigem oder Wasser bedeckten Untergrund sind bei dieser Personengruppe mit besonders schweren Verletzungsfolgen verbunden.
Die mangelhafte Fußwegsituation widerspricht zudem den rechtlichen Verpflichtungen des Bezirks:
• dem Berliner Behindertengleichstellungsgesetz sowie
• den städtebaulichen und verkehrlichen Vorgaben des Landes Berlin zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raums.
Eine zügige Sanierung liegt daher nicht nur im berechtigten Interesse der unmittelbar betroffenen Bewohner, sondern dient dem allgemeinen öffentlichen Interesse an einer inklusiven, sicheren und seniorengerechten Infrastruktur im Bezirk Pankow.
