Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. „Ist das Bezirksamt auf eine mögliche Wahlwiederholung vorbereitet?“
Das Bezirkswahlamt bereitet sich seit dem Termin am Verfassungsgerichtshof von Berlin am 28.09.2022 intensiv auf eine mögliche Wiederholungswahl vor. Dabei wird es von anderen für die Vorbereitungen der Wahlen relevanten Bereichen des Bezirksamtes unterstützt.
2. „Wie bereitet sich das Bezirksamt auf eine mögliche Wahlwiederholung vor und welche Maß-nahmen wurden ergriffen?“
Es wurden regelmäßige Austauschrunden mit den für die Wahlen relevanten Abteilungen des Bezirksamtes eingerichtet. Außerdem werden Konzepte für eine bessere Vorbereitung erarbei-tet und die personelle Kapazität des Bezirkswahlamtes mit Mitarbeiter:innen aus den Bürgeräm-tern verstärkt. Die Vorbereitung erfolgt zunächst einmal in der aus der Vergangenheit bekann-ten Art und Weise, jedoch mit besonderem Fokus auf die Herausforderungen, die durch die zu erwartende knappe Vorbereitungsphase entstehen und die Lösung der am 26.09.21 aufgetrete-nen Probleme. Entsprechende Austauschrunden und Vorbereitungen laufen ebenfalls auf Lan-desebene zwischen dem Landeswahlleiter und den Bezirken.
3. „Welche Fehler wurden im Bezirk Pankow gemacht, die das Wahlchaos begünstigt haben und wie wird nun vorgebeugt?“
Die Wahlorganisation und ihre Konsequenzen sind derzeit noch Gegenstand einer juristischen Überprüfung im Rahmen des Verfahrens am Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin. Im Zu-ge dieser Überprüfung sind auch die Wahlprotokolle der einzelnen Bezirke angefordert worden. Wir bitten um Verständnis, dass während der laufenden Verfahrens kein detailliertere Angaben möglich sind. Sobald eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vorliegt, wird diese auch im Bezirk ausgewertet und in die Vorbereitung einer etwaigen Wiederholungswahl einbezogen.
Laut einer ersten Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofes bezogen sich mögliche Wahlfeh-ler im formal-juristischen Sinn landesweit hauptsächlich auf lange Wartezeiten an Wahllokalen, die zwischenzeitlich nicht sichergestellte Versorgung mit Stimmzetteln und die Stimmabgabe nach 18 Uhr. Diese erste Einschätzung wird bereits jetzt bei der Vorbereitung berücksichtigt, in-dem die Vermeidung der oben genannten Geschehnisse besonders gewichtet wird. Außerdem wird der Bereich Wahllogistik organisatorisch enger an die Leitung des Bezirkswahlamtes ange-gliedert.
4. „Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass diesmal alle Pankower wählen könnten?“
Siehe Beantwortung zu Frage 2 und 3
5. „Kann eine verstärkte Nutzung der Briefwahl eine Möglchkeit sein? Wenn ja: Wird das Bezirk-samt im Falle der Wahlwiederholung die Briefwahl bewerben?“
Es wird zentral auf Landesebene auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen werden. Eine explizite Werbung dafür, möglichst per Briefwahl die Stimme abzugeben, ist weder auf Bezirks- noch auf Landesebene vorgesehen.