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      Wahl von Bürgerdeputierten in den Partizipations- und Integrationsausschuss

      · Antrag

      Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

      Das Bezirksamt wird ersucht, sich an die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) zu wenden, um § 32 Absatz 2 Satz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes(BezVerwG) durch eine Regelung zu ersetzen, dass Bürgerdeputierte im
      Partizipations- und Integrationsausschuss durch eine Partei, die in der
      Bezirksverordnetenversammlung vertreten ist, benannt oder nach einer direkten
      Bewerbung beim Integrationsbüro durch den Partizipations- und Integrationsausschuss gewählt werden können. Weiterhin soll § 32 Absatz 2 Satz 1 BezVerwG wie folgt geändert werden: „Die Mehrheit der Bürgerdeputierten sollte aus Personen mitMigrationsgeschichte bestehen.“

      Begründung

      Seit einer Reform des BezVerwG im Jahre 2021 lautet §32 Absatz 2 Satz 2 BezVerwG darauf, dass “Die Bürgerdeputierten des Ausschusses für Partizipation und Integration werden auf Vorschlag der Vereine, die in die von der für Integration zuständigen Senatsverwaltung zu führende Liste eingetragen sind, von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt.”

      Ausfolgenden Gründen soll das Verfahren zur Besetzung des PartInt nach der
      Neufassung des Bezirksverwaltungsgesetzes wieder angepasst werden:

      1. ist die Besetzung über die bei derSenatsverwaltung zu führende Liste nicht zielführend und zu kompliziert,

      2. können in der Partizipations- undIntegrationsarbeit betreffenden Themen erfahrene Bürger nicht einfach über die
      zu führende Liste in diesen gewählt werden. Die Hürden werden als zu hoch
      wahrgenommen.

      Zu den Punkten wird im Folgenden ausgeführt:

      Nach § 20BezVerwG) sind „Bürgerdeputierte […] sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die
      stimmberechtigt an der Arbeit der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung
      teilnehmen. Auch Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz
      1 des Grundgesetzes sind, können Bürgerdeputierte werden. Bei den in den
      Integrationsausschuss zu wählenden Bürgerdeputierten sollen insbesondere Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes berücksichtigt werden.“

      Weiterhin besagt das Gesetz, dass als Bürgerdeputierte und deren Stellvertreter gem. § 22
      BezVerwG nur Personen zur Wahl vorgeschlagen werden dürfen, die „das 16.
      Lebensjahr vollendet haben, ihre Hauptwohnung in Berlin haben, nicht dem
      Abgeordnetenhaus oder einer Bezirksverordnetenversammlung angehören, nicht in
      derselben Bezirksverwaltung als Beamte oder Arbeitnehmer tätig sind und weder
      Mitglieder noch Prüfer des Rechnungshofs sind.“

      Für Bürgerdeputierte im Ausschuss für Partizipation und Integration sind besondere
      Regelungen getroffen worden. Gemäß § 32 BezVerwG gehören dem Ausschuss für
      Partizipation und Integration sechs Bürgerdeputierte an. Die Mehrheit der
      Bürgerdeputierten im Ausschuss für Partizipation und Integration soll gemäß §
      32 Abs. 2 Satz 2 BezVerwG aus Personen mit Migrationsgeschichte bestehen. Zitat
      aus dem entsprechenden Absatz „Die Mehrheit der Bürgerdeputierten soll aus
      Personen mit Migrationsgeschichte bestehen. Die Bürgerdeputierten des
      Ausschusses für Partizipation und Integration werden auf Vorschlag der Vereine,
      die in die von der für Integration zuständigen Senatsverwaltung zu führende
      Liste eingetragen sind, von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt.“

      In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/13403 vom 27. September 2022
      bestätigte die Senatsverwaltung, dass die auf der Liste des Senats geführten
      Vereine ein Vorschlagsrecht für die Bürgerdeputierten haben. Auf die Liste
      aufgenommen werden Vereine, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

      -ihren Sitz in Berlin haben, sowie landes- oder bezirkspolitisch ausgerichtet sind,
      Projekte in Berlin umsetzen oder in Berliner Gremien engagiert sind,

      -einen Vorstand haben, der mehrheitlich aus Menschen mit Migrationsgeschichte besteht
      und bei deren internen Strukturen und Prozessen sowie bei der Repräsentation
      nach außen Menschen mit Migrationsgeschichte eine beachtliche Rolle spielen,

      -gemäß ihrer Satzung migrationsgesellschaftliche und partizipationspolitische Ziele im
      Sinne der Förderung der Gleichstellung und der gleichberechtigten Teilhabe von
      Menschen mit Migrationsgeschichte verfolgen und

      -einer kennbares Selbstverständnis als Selbstvertretung haben, wie öffentlich
      wahrnehmbare Selbstbeschreibung, ein Community-basierter Ansatz zur
      Selbstwirksamkeit oder Ziele und Aktivitäten, für die eigene
      Migrationserfahrung oder Erfahrungswissen durch Migrationsgeschichte der
      Mitglieder zentral ist.

      Bürgerdeputiertemüssen bei diesen Vereinen nicht als Mitglieder geführt werden.

      Unabhängigvon den Zulassungskriterien zur Bewerbung in den Ausschuss spricht sich die
      einreichende Fraktion dafür aus, die Wahl der Bürgerdeputierten und deren
      Stellvertreter dahingehend zu verändern, dass es möglich ist, sich beim Bezirk
      zu bewerben. Einerseits soll die Motivation, sich für Fragestellungen im
      Bereich Partizipation und Integration im Bezirk zu interessieren und mitwirken
      zu wollen, herausgestellt werden und weiterhin soll nur mit nachgelagerter
      Priorität auf einen Migrationshintergrund bzw. eine Vereinsmitgliedschaft
      hingewiesen werden müssen. Alternativ könnte das Vorschlagsrecht wieder bei den
      Parteien liegen, wie es vor der Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes im Jahr
      2021 auch möglich war.

      Die Änderung ist aus zweierlei Gründen wichtig: Einerseits soll der Partizipations-
      und Integrationsausschuss aus an der Thematik befassten Mitgliedern
      zusammengesetzt sein, was bedeutet, dass dies ganz eindeutig Bürger mit und
      ohne Migrationsgeschichte sein können, weil eben das Zusammenleben und die
      Organisation des Zusammenlebens alle Bürger etwas angeht. Weiterhin und aus
      rein praktischen Erwägungen ist die Besetzung der Bürgerdeputiertenplätze sowie
      deren Vertreter schwierig. Bspw. ist es in Pankow über eineinhalb Jahre nach
      dessen Konstituierung noch immer nicht möglich gewesen, Kandidaten für die
      Listen stellvertretender Bürgerdeputierter zu finden und auch stellt die Suche
      nach einem Verein eine große Hürde für diejenigen da, die hier keine weiteren
      Bezugspunkte haben.

       


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