Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf allen Zufahrtsstraßen zum Alten Schlachthof das Verkehrszeichen 274-53 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h“ als Fahrbahnmarkierung aufzubringen. Dies betrifft insbesondere die Straßen:
- August-Lindemann-Straße
- Zur Rinderauktionshalle
- Richard-Ermisch-Straße
- Erich-Nehlhans-Straße
- Zur Marktflagge
- Zur Börse
- Otto-Ostrowski-Straße
- Walter-Friedländer-Straße
David Paul, Denise Bittner und die weiteren Mitglieder der CDU-Fraktion
Begründung
Die derzeitige Beschilderung an den besonders betroffenen Straßen mit dem Verkehrszeichen 274-53 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h“ sind für den motorisierten Individualverkehr nicht ausreichend, da sie zu klein und in vielen Fällen nur schwer erkennbar sind. Die zusätzliche Fahrbahnmarkierung, vgl. John-Schehr-Straße in der Grünen
Stadt, kann dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit erhöht wird.