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      Verbindliche Durchführung offener Kunst-am-Bau-Wettbewerbe

      · Antrag


      Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

      Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass im BezirkPankow bei Kunst-am-Bau-Maßnahmen mit einem vorgesehenen Gesamtbudget ab 50.000
      € ausnahmslos ein offenes Wettbewerbsverfahren gemäß den Vorgaben des„Leitfadens Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum für das Land Berlin“
      durchzuführen ist.

      Begründung:

      Kunst am Bau ist ein elementarer Bestandteil öffentlicher Baukulturund dient der gestalterischen, sozialen und kulturellen Aufwertung
      öffentlicher Räume. Sie trägt zur Identifikation mit dem Ort ebenso bei wie
      zur öffentlichen Debatte über die Rolle von Kunst im Alltag.

      Der gültige Leitfaden „Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum für dasLand Berlin“ (SenKultEU, 2019) sieht bereits vor, dass ab einem Kunstbudget von
      30.000 € ein Wettbewerbsverfahren durchzuführen ist. Ab einer Schwelle von
      50.000 € ist es aus vergabeethischer, partizipativer und gestalterischer
      Perspektive zwingend geboten, dass dieses Verfahren in offener Form erfolgt.

      Ein offenes Kunst-am-Bau-Verfahren:

      ● stellt Chancengleichheit für alleprofessionellen Künstlerinnen und Künstler sicher– unabhängig von
      institutionellen Netzwerken oder Vorschlagslisten,

      ● gewährleistet eine höhereTransparenz in der Vergabe öffentlicher Mittel,

      ● erhöht die Qualität und Vielfaltkünstlerischer Positionen durch ein breiteres
      Bewerberfeld,

      ● stärkt die gesellschaftlicheTeilhabe an öffentlichen Gestaltungsprozessen und
      befördert die öffentliche Diskussion über Kunst und Raum,

      ● und sichert eine rechtskonformeUmsetzung des Berliner Kunst-am-Bau- Leitfadens, der partizipative und faire
      Verfahren ausdrücklich einfordert.
      Pankow ist als wachsender und kulturell vielschichtiger Bezirk in besonderer
      Weise aufgefordert, seiner Verantwortung für eine transparente, faire und
      qualitätsvolle Kunstförderung gerecht zu werden. Eine verbindliche Festlegung
      auf offene Verfahren ab

      einem Schwellenwert von 50.000 € setzt ein klares Zeichen fürdemokratische Kulturpraxis und eine moderne Verwaltungspraxis in der
      öffentlichen Baukultur.


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