Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Straßen in Wilhelmsruh haben einen Kopfsteinpflasterbelag?
Die Beethovenstraße, Garibaldistraße, Hielscherstr., Mozartstraße, Niederstraße, Schillerstraße, Tollerstraße, Hertzstraße von Haupt- bis Tollerstr., Lessingstr. von Schönholzer Weg bis Hauptstraße, Schönholzer Weg von Schiller- bis Lessingstraße und die Uhlandstraße von Lessing- bis Garibaldistraße haben einen Kopfsteinpflasterbelag.
2. Bei welchen dieser Straßen besteht Denkmalschutz für den Kopfsteinpflasterbelag?Laut der Unteren Denkmalschutzbehörde gibt es in Wilhelmsruh keine Straßen, bei denen Denkmalbelange hinsichtlich des Kopfsteinbelages geltend gemacht werden.
3. Wie bewertet das Bezirksamt die Aufbringung von Asphaltstreifen, damit diese Stra-ßen in Zukunft auch für die Befahrung mit Fahrrädern geeignet sind?
Das Aufbringen von Asphaltstreifen auf Kopfsteinpflasterstraßen im sogenannten Hocheinbau ist grundsätzlich möglich. Hierbei wird vor Aufbringung der Deckschicht Straßen in Wilhelmsruh mit Kopfsteinpflaster in der Regel eine Ausgleichsschicht erforderlich sein, um Unebenheiten und Höhenunterschiede in der Fahrbahn zu beseitigen. Die Dicke des Gesamtüberbaus ist abhängig von der Resttragfähigkeit der Kopfsteinpflasterstraße. Da sich beim Hocheinbau die Deckenhöhen der Fahrgasse ändern, ist es erforderlich, Schieber, Schächte und sonstige Einbauten in der Fahrbahn an die neue Fahrbahnhöhe anzupassen. Asphaltstreifen sind insbesondere in den keilförmigen Übergangsbereichen zum Pflasterbelag anfällig für Schäden (Ausbrüche), da hier der Asphalt auf Null ausläuft und somit die erforderlichen Schichtdicken nicht eingehalten werden können. Die Überbauung der gesamten Fahrbahn, also von Bord zu Bord, ist wesentlich langlebiger als der Einbau von Asphaltstreifen.
Im Sinne der Kreislaufwirtschaft sollte die Überbauung von wiederverwendbarem Na-tursteinpflaster vermieden werden. Daher sollte in der Regel der Ausbau des Pflasters und dessen Wiederverwendung und der Tiefeinbau von Asphalt angestrebt werden. Die Asphaltierung einer gepflasterten Fahrbahn ist in der Regel mit einer Mehrversiegelung verbunden, die durch entsprechende Flächenentsiegelungen im Straßenraum zu kompensieren ist (z.B. Neuanlage von Sickermulden).
Die Asphaltierung von Kopfsteinpflasterstraßen wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Klima- und Verbraucherschutz (SenUMVK) mit Mitteln aus dem Radverkehrsinfrastrukturprogramm finanziell unterstützt. Im Rahmen dieses Pro-gramms wird derzeit die Asphaltierung der Fahrgasse im Schönholzer Weg zwischen Schillerstraße und Kastanienallee vorbereitet. Folgende Kopfsteinpflasterstraßen im OT Wilhelmsruh sind Bestandteil des Berliner Radverkehrsnetzes und kommen grund-sätzlich für die Aufnahme in das Radverkehrsinfrastrukturprogramm in Frage:- Niederstraße - Uhlandstraße (Wilhelmsruher Damm bis Schillerstraße) - Schillerstraße (Uhlandstraße bis Hauptstraße)
4. Welche der genannten Straßen könnten mit Blick auf die Belange des Denkmalschut-zes komplett asphaltiert werden?
Theoretisch könnten alle Straßen asphaltiert werden.