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      Storkower Straße zwischen Kniprodestraße und Landsberger Allee am Blumenviertel

      Kleine Anfrage vom 05.02.2023

      · Anfrage

      Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

       

      1. Wie bewertet das Bezirksamt den Zustand der Storkower Straße für Fußgänger in Anbetracht

      von fehlenden Fußwegbefestigungen zwischen Kniprodestraße und Landsberger

      Allee?

      Der Zustand der Oberfläche der Fußverkehrsanlagen in der Storkower Straße, zwischen

      Landsberger Allee und Kniprodestraße, variiert nach Auffassung des Bezirksamtes

      sehr stark. Der Großteil der Seitenräume ist befestigt (Pflaster, Platten, Asphalt

      oder Beton). Einige Bereiche sind aufgrund der angrenzenden Bäume und deren Wurzeln

      unbefestigt. Das Bezirksamt erhält die Verkehrssicherheit innerhalb der monetären

      und personellen Handlungsspielräume im Rahmen der Straßenunterhaltung aufrecht.

      Aus Sicht des Bezirksamtes erfüllen die unbefestigten Bereiche nicht den Anspruch

      an eine Fußverkehrsanlage gemäß dem Mobilitätsgesetz, jedoch ist die entsprechende

      Verkehrssicherheit gegeben. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden

      finanziellen Mittel der Straßenunterhaltung ist ein Neubau der Fußverkehrsanlagen

      in diesem Bereich nicht möglich. Im Rahmen der derzeitig laufenden Radverkehrsplanungen

      wird eine Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,

      Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) zu Möglichkeiten der Finanzierung der

      Storkower Straße zwischen Kniprodestraße und Landsberger Allee am Blumenviertel

      notwendigen Fußverkehrsmaßnahmen avisiert.

       

      2. Wie bewertet das Bezirksamt den Zustand der Storkower Straße für Radfahrer zwischen

      Kniprodestraße und Landsberger Allee?

      Der Zustand der Radverkehrsanlagen in der Storkower Straße zwischen Landsberger

      Allee und Kniprodestraße variiert nach Auffassung des Bezirksamtes ebenso stark. Die

      Oberflächen der Radwege sind zu großen Teilen aus Asphalt. Eine Verkehrssicherheit

      ist aus Sicht des Bezirksamtes gegeben. Die Radwegbreiten entsprechen nicht den

      Anforderungen des Radverkehrsplans von Berlin, in dem dieser Abschnitt der Storkower

      Straße Teil des Radvorrangnetzes ist. Im Rahmen der derzeitig laufenden Planungen

      für den Neubau der Radverkehrsanlagen in diesem Bereich, soll der Breitenstandard

      für das Vorrangnetz (2,50m) vorgesehen werden.

       

      3. Wie bewertet das Bezirksamt den Zustand der Storkower Straße für Autofahrer zwischen

      Kniprodestraße und Landsberger Allee?

      Der Zustand der Fahrbahn wird als verkehrssicher eingeschätzt.

       

      4. Welche Maßnahmen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr- und Klimaschutz

      zu dem angegebenen Teilbereich der Storkower Straße sind dem Bezirksamt

      bekannt?

       

      4.1. Insofern Maßnahmen bekannt sind, welche sind dies und wie gestaltet sich die

      Zeitschiene?

      4.2. Welche Einschränkungen werden in Folge der Maßnahmen gesehen?

      Dem Bezirksamt sind keine verkehrlichen Maßnahmen der SenUMVK in diesem Bereich

      bekannt.

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