Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wurden die Anwohner des Sportplatzes Röländer Straße über die geplanten Sanierungsarbeiten informiert? Wenn ja, auf welchem Wege?
2. Gab es Seitens der Anwohner Anregungen bzw. Meinungsäußerungen zu den Planungen?
Zu 1-2: Bisher wurden die Anwohner*innen über die geplanten Baumaßnahmen nicht informiert. Hierzu besteht keine gesetzliche Notwendigkeit. Im festgesetzten B-Plan XVIII-20a vom 16.05.1994 ist der Sportplatz Röländer Str. als Sportanlage ausgewiesen.
3. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es mit der Inbetriebnahme des Sportplatzes zu möglichen Lärmbelästigungen für die Anwohner kommen könnte? Wenn ja, welche Lärmschutzmaßnahmen sind geplant?
Im Rahmen der Planungen zum Neubau der Sportanlage wurde ein Immissionsschutzgutachten beauftragt, da für die Genehmigung der geplanten Anlage ein Nachweis erforderlich ist, dass der Betrieb die schalltechnischen Anforderungen der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) einhält. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte eingehalten werden, wenn bei den Bolzplätzen geräuscharme Materialien eingesetzt werden (z.B. weichfedernder Kunststoffbelag und Ballfangzäune aus schwerem Maschendraht mit nicht klappernden
Befestigungen und lärmmindernde Tore). Diese vorgenannten Maßnahmen werden bei der Errichtung der Bolzplätze eingeplant.
4. Welche Abstandsflächen sind zu den Grundstücken der Anwohner in der Blanchard-straße geplant?
Gemäß § 4 Absatz 2 der Bolzplatz‐Verordnung (BolzVO) treten bei der Benutzung während der Ruhezeiten keine schädlichen Umwelteinwirkungen auf, wenn der Abstand zwischen der äußersten Grenze eines Bolzplatzes und dem maßgeblichen Immissionsort mindestens 50 m beträgt. Im vorliegenden Fall wird dieses Abstandkriterium erfüllt.
5. Gibt es bereits Planungen für die Betriebs- und Ruhezeiten des Sportplatzes?
Die Sportanlage soll im Allgemeinen von 8:00 bis 22:00 Uhr genutzt werden. Die Nutzung am Wochenende und an Feiertagen sollen den Bedürfnissen der förderungswürdigenden Sportvereine entsprechen. Eine Nutzung an Sonn- und Feiertagen ist nur bei Pflichtspielbe-trieb der Sportarten vorgesehen.
6. Wird es sich bei dem Sportplatz um eine geschlossene Anlage handeln oder um eine Anlage, die für jeden Bürger offen zugänglich ist?
Die Sportanlage ist als geschlossene Anlage geplant. Im Rahmen der Öffnungszeiten ist sie auch für alle Bürger*innen offen zugänglich.
7. Für welche Sportarten wird der Sportplatz nach der Sanierung zur Verfügung stehen?
Die Sportanlage soll für mehrere Sportarten Entwicklungsmöglichkeiten liefern, z.B. Fußball, Cricket, Street-/Basketball, Leichtathletik, Beachvolleyball, Fitness etc.
8. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es regelmäßig zu Veranstaltungen auf dem Sportplatz kommen wird? Wenn ja, wie häufig?
Die Realisierung der vorgesehenen Maßnahme soll das erhebliche Defizit an ungedeckten Sportflächen im Bezirk Pankow weiter reduzieren. Daher ist die Anlage vorrangig für den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen. Andere regelmäßige Veranstaltungen sind aktuell nicht geplant.
9. Ist die Beschäftigung eines Platzwarts bzw. Hausmeisters vorgesehen, um die Sauberkeit und Ordnung des Sportplatzes zu gewährleisten?
Für die Betreibung der Sportanlage ist Platzpersonal vorgesehen. Die Sportanlage ist nur bei vorhandenem Personal geöffnet.
10. Sind alternative oder neue Zufahrts- bzw. Zugangsregeln für die Blanchardstraße geplant? Wenn ja, welche?
Der Hauptzugang zur Sportanlage erfolgt über die Kare- bzw. Röländer Straße. Der Zugang über die Blanchardstraße ist nur für Feuerwehr und Rettungsdienst vorgesehen.
11. Ist die Schaffung von Parkflächen im Zusammenhang mit der Sanierung des Sportplatzes vorgesehen? Wenn ja, wo werden diese stehen?
Parkflächen sind über den Zugang Karestraße vorgesehen.