Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie viel Kilometer Straßenland ist in der Zuständigkeit der Bezirks Pankow?
In Zuständigkeit des Bezirks Pankow befinden sich derzeit ca. 605 km öffentlich gewidmete
Straßen.
2. In wie weit ist der Bezirk für Instandhaltung und Sanierung von Straßen im übergeordneten
Straßenverkehrsnetz verantwortlich?
Auch im übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz ist der Bezirk für die Unterhaltung und Sa-
nierung des öffentlichen Straßenlandes, soweit es sich um bauliche Belange handelt, verant-
wortlich und den damit verbundenen Aufgaben hinsichtlich der Wahrnehmung der Verkehrssi-
cherungspflicht.
3. Ändern sich die Zuständigkeiten im übergeordneten Straßenverkehrsnetz bezogen auf die un-
terschiedlichen Baukörperbestandteile einer Straße?
Nein, lediglich für die Erteilung temporärer und dauerhafter verkehrsrechtlicher Anordnungen
ist die Abteilung VI –Verkehrsmanagement- der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Ver-
braucher- und Klimaschutz zuständig.
4. Wie hoch ist der jährliche Etat zur Instandhaltung für die in bezirklicher Zuständigkeit liegen-
den Straßen?
Der für die Sanierung und Instandsetzung im Rahmen der Straßenunterhaltung zur Verfügung
stehende diesjährige Etat beläuft sich auf 7,65 Mio. €. Die Verwendung dieser zweckgebun-
denen Mittel erstreckt sich über die Beseitigung punktueller Gefahrenstellen, der Sanierung
größerer Gehwegabschnitte und Fahrbahnbereiche bis hin zur Reparatur von sämtlichen stra-
ßenbegleitenden Verkehrseinrichtungen.
5. Wie hoch müsste er sein um einen Status quo zu halten?
Unter Berücksichtigung der seit Jahren andauernden Unterfinanzierung in der Straßenunter-
haltung und der Tatsache, dass sich eine Vielzahl von öffentlichen Straßen immer noch in ei-
nem baulich nicht regulär hergestellten Zustand befinden, stellt der diesjährige Mittelansatz
grob geschätzt ca. 55 % der für eine geregelte Straßenunterhaltung notwendigen Mittel dar.
6. Wie hoch ist der Sanierungsrückstau für die in bezirklicher Zuständigkeit liegenden Straßen?
Aufgrund der bereits unter Punkt 5. erwähnten jahrelangen Unterfinanzierung der Straßenun-
terhaltung ist der Unterhaltungsrückstand für den Bezirk Pankow seit 1991 mit ca. 75 Mio.
Euro zu beziffern.
7. Wie viele „Straßenbegeher“ stehen dem Bezirk derzeit zur Verfügung?
Derzeit stehen dem Bezirk Pankow 6 Straßenbegeher zur Verfügung.
8. Ist diese Anzahl ausreichend? Wenn Nein, warum nicht?
Ja, die Anzahl der zur Verfügung stehenden Straßenbegeher ist ausreichend.
9. In welchem Turnus werden Straßenbegehungen durchgeführt?
Dies richtet sich nach der jeweiligen verkehrlichen Bedeutung einer Straße. Hauptnetzstraßen
werden dabei in die Begehungsklasse I (Begehung zweimal im Monat) und Nebennetzstraßen
in die Begehungsklasse II (Begehung einmal in zwei Monaten) eingeteilt.
10. Wie werden diese Begehungen dokumentiert?
Die jeweiligen Begehungen erfolgen nach einem festgesetzten Begehungsplan, sind grund-
sätzlich zu Fuß durchzuführen und dürfen eine Begehungslänge von 12,5 km je Tag nicht
überschreiten. Über die Überwachung der Straßen sind Begehungs- und Schadensnachweise
zu führen. Diese Mängelmeldungen, einschließlich der Feststellung ob der festgestellte Scha-
den eine Gefahrenstelle im Sinne einer Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt, sind hän-
disch auszufüllen, einschließlich deren Auswertung.
11. Wie wird der Zustand einer Straße Kategorisiert?
Eine Kategorisierung von Straßen unter baulichen Aspekten betrachtet erfolgt im Allgemeinen
nicht. Sofern eine Straße ein Schadensbild aufweist, welches den Charakter einer akuten Ge-
fahrensituation darstellt, erfolgt zeitnah die Beseitigung der festgestellten Schäden im Rah-
men der dem Bezirk Pankow obliegenden Verkehrssicherungspflicht.
12. Sind die Zustände der erfassten Straßen öffentlich einsehbar?
Ja, das sind sie. Die entsprechenden Dokumentationen zum Straßenzustand in Form der be-
reits erwähnten Mängelmeldungen sind in den jeweiligen Dienstgebäuden des Bezirksamtes
einsehba