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      Gesundheitszustand der Pankower Kinder III, hier Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst

      Kleine Anfrage vom 01.02.2022

      · Anfrage

      Gesundheitszustand der Pankower Kinder III; hier Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst

      Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

      Das Pankower Gesundheitsamt beinhaltet drei Fachdienste, die maßgeblich für die Ge-

      sundheit der Pankower Kinder zuständig ist:

      • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

      • Zahnärztlicher Dienst

      • Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst.

       

      Aufgabenbereiche:

      a) Kinder-/jugendpsychiatrische, psychologische und sozial-pädagogische Beratun-

      gen;

      b) Empfehlungen individueller und familiärer Hilfen;

      c) Vermittlung und fachliche Begleitung von medizinischen, pädagogischen, psycho-

      therapeutischen und familienunterstützenden Hilfen in Kooperation mit den zustän-

      digen Leistungsträgern;

      d) Gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung und Einglie-

      derungshilfe;

      e) Fachliche Beratung von Erziehern, Lehrern, Sozialarbeitern und anderen sozialen

      Fachkräften;

      f) Hilfe bei akuter Selbstgefährdung im Zusammenhang mit einer psychischen oder

      geistigen Störung zur Gefahrenabwehr bei Versorgungsdefiziten im Regelange-

      bot; Seit Beginn der Coronapandemie haben sich viele Lebensumstände gerade für die

      Jüngsten verändert.

      Ich frage das Bezirksamt Pankow von Berlin:

       

      1. Wie hat sich die Inanspruchnahme von Kinder-/jugendpsychiatrischen, psycholo-

      gischen und sozial-pädagogischen Beratungen seit der Coronapandemie verän-

      dert? (Bitte um Vergleich zur Vor-Coronapandemie und nach Beratungsange-

      bot.)

       

      Obwohl der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD) in den Jahren 2020

      und 2021 teilweise Aufgaben der Corona-Bewältigung leisten musste, erfolgten in

      diesen Jahren ähnlich viele kinder- und jugendpsychiatrische Beratungen wie vor

      der Pandemie. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Beratungen unter aufwändi-

      gen hygienischen Schutzmaßnahmen stattfanden.

       

      2. Welche signifikanten Auffälligkeitenwurden dabei festgestellt? (Bitte um Ver-

      gleich zur Vor-Coronapandemie und nach Beratungsangebot.)

       

      Die kinder- und jugendpsychiatrischen Problemlagen wurden im Laufe der Pande-

      mie schwerwiegender und komplexer. Die notwendigen Hilfen trafen Kinder häufi-

      ger in gleich mehreren Lebensbereichen und schlossen auch Hilfen für Eltern ein.

      Dadurch war durchschnittlich pro Familie ein höherer Beratungs- und Handlungs-

      bedarf festzustellen als vor der Pandemie. Zudem haben die Fälle mit sofortigem

      Handlungsbedarf (Unterbringung in Klinik, auch ggf. geschlossen; Unterbringung

      in stationärer Jugendhilfemaßnahme) zugenommen. Familien(-mitglieder) nahmen

      häufiger direkt Kontakt mit dem KJPD auf. Außerdem gerieten Familien, die bereits

      vor der Pandemie belastet waren, durch die zusätzlichen Belastungen häufiger an

      ihre Grenzen. Die bisherigen Hilfen und Strukturen (im Rahmen der Jugendhilfe,

      Schule, Kita und des Hilfesystems nach SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung)

      reichten dann oft nicht mehr aus, sodass die Familien in gefährdende Lebensla-

      gen gerieten. Es besteht der Eindruck, dass Kinder und Jugendliche mit Störungs-

      bildern wie Ängsten und Depressionen deutlich häufiger Schwierigkeiten haben,

      die Anforderungen des Alltags zu bewältigen. Insbesondere konnten bei dieser Kli-

      entel nach den coronabedingten Schulschließungen vermehrte soziale Isolation,

      Lernrückstände im Schulalltag, Schuldistanz, ein verschobenen Tag-Nacht-Rhyth-

      mus und (teils massiv) erhöhter Medienkonsum beobachtet werden.

       

      3. Wie hat sich die Vermittlung und fachliche Begleitung von medizinischen, päda-

      gogischen, psychotherapeutischen und familienunterstützendenHilfen in Koope-

      ration mit den zuständigen Leistungsträgern seit der Coronapandemie verän-

      dert? (Bitte um Vergleich zur Vor-Coronapandemie und nach jeweiliger Vermitt-

      lung/Begleitung.)

       

      Die Inanspruchnahme des Hilfesystems ist nach hiesiger Einschätzung auch im Be-

      reich des SGB V hoch (Kliniken, ambulante Psychotherapien und Facharztpraxen).

      Dies erschwert die Vermittlung bis heute anhaltend. Es kommt mitunter zu langen

      Wartezeiten. Die Ansprechbarkeit der verschiedenen Institutionen (z.B. Jugendäm-

      ter) war im Lockdown durch Home-Office und Kohortenbildung deutlich erschwert,

      hat sich mittlerweile aber weitgehend normalisiert.

       

      4. Wie haben sich die gutachterlichen Stellungnahmen im Rahmen von Hilfen zur Er-

      ziehung und zur Eingliederungshilfen quantitativ und qualitativ seit der Corona-

      pandemie verändert? (Bitte um Vergleich zur Vor-Coronapandemie.)

      Nach Einbußen in den Jahren 2020 und 2021 ist die Qualität der gutachterlichen

      Stellungnahmen aktuell (Stand 02/2022) wieder auf dem Ausgangsniveau vor der

      Coronapandemie angelangt. Die zeitweiligen Qualitätseinbußen sind auf das ein-

      geschränkte Angebot von Beratungsterminen insbesondere während der Lock-

      downs zurückzuführen. Viele Informationen wurden telefonisch erhoben. Die unzu-

      reichende technische Ausstattung (fehlendes W-LAN, instabile Internetverbindung

      bei hoher Nutzung, mangelhafte Software-Ausstattung) erlaubte ein Ausweichen

      auf Videokonferenzen für den Kontakt mit den Klient:innen nicht in hinreichendem

      Maße. In der Folge wurden die Stellungnahmen unter Einbeziehung der Vorbe-

      funde zwar bestmöglich angefertigt, Qualitätseinbußen waren jedoch unvermeid-

      lich.

       

      5. Wie hat sich das fachliche Beratungsangebot von Erziehern, Lehrer, Sozialarbei-

      ten und anderen sozialen Fachkräften sowie die Inanspruchnahme seit der

      Coronapandemie verändert? (Bitte um Vergleich zur Vor-Coronapandemie und

      nach Beratungsangebot bzw. Inanspruchnahme.)

       

      Aus Infektionsschutzgründen wurden in der Pandemie deutlich weniger Beratungen

      in Präsenz durchgeführt. Dies betraf Helferrunden, Fachgespräche, Schulhilfekon-

      ferenzen und Gremienarbeit. Kohortenbildungen im Gesundheitsamt und in ande-

      ren Ämtern, insbesondere im Jugendamt, machten den Austausch organisatorisch

      zu einer großen Herausforderung. Die technische Ausstattung (Handys und Lap-

      tops) des KJPD ist für Pandemiebedingungen bis heute unzureichend, sodass die

      Arbeitsfähigkeit des gesamten Teams im Falle eines erneuten Lockdowns nicht ge-

      währleistet ist. Aktuell erfolgt die Teilnahme an diesen Beratungen wieder deutlich

      regelmäßiger, sie ist aber noch nicht auf dem Vorpandemieniveau. Dies hat auch

      mit der hohen Inanspruchnahme des KJPD im Rahmen der Klient:innenversorgung

      zu tun.

       

      6. Wie hat sich das Unterstützungsangebot bzw. die Inanspruchnahme bei akuter

      Selbstgefährdung im Zusammenhang mit einer psychischen und geistigen Stö-

      rung zur Gefahrenabwehr bei Versorgungsdefiziten im Regelangebot seit der

      Coronapandemie verändert? Bitte um Vergleich zur Vor-Coronapandemie und

      nach Beratungsangebot bzw. Inanspruchnahme.)

       

      Mit zunehmender Dauer der pandemiebedingten Einschränkungen waren in allen

      Lebensbereichen deutlich mehr Kinder und Jugendliche mit Suizidgedanken oder

      auch akuter Suizidalität zu beobachten, sodass die Zahl der Notaufnahmen in die

      Klinik und der Kriseninterventionen (Beratung im KJPD; Einleitung einer Psychothe-

      rapie nach dem KJHG auch als Krisenintervention; Jugendhilfe mit dem Ziel, eine

      akute Gefährdung zu klären und abzuwenden) stieg. Das Hilfesystem nach SGB V

      ist durch den hohen Hilfebedarf bei einer deutlichen Zunahme an psychiatrischen

      Erkrankungen seit Beginn der Pandemie überlastet. Diese Defizite im Versorgungs-

      system bilden sich auch in einer erhöhten Inanspruchnahme des KJPD ab.

      7. Wie viele Fälle von Kindesmisshandlung bzw. Gewalt gegen Schutzbefohlenen

      wurden durch den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst in den letzten zehn

      Jahren festgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahresschreiben.)

      Wird im KJPD der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung festgestellt, wird dies

      dem Jugendamt (RSD) mit einem standardisierten berlinweit genutzten Formular

      übermittelt. Kindesmisshandlungen bzw. Gewalt gegen Schutzbefohlene werden

      vom Jugendamt bearbeitet.

      Auskunft zu den Fällen von Kindesmisshandlung bzw. Gewalt gegen Schutzbefoh-

      lene gibt dort die sogenannte Kinderschutzstatistik, die über die berlineinheitliche

      Jugendhilfesoftware SoPart® generiert werden kann. Da die Einführung von So-

      Part® erst zum Ende des Jahres 2017 erfolgte, kann dem gewünschten Erfassungs-

      zeitraum von 10 Jahren nicht entsprochen werden. Grundlage für die Kinder-

      schutzstatistik sind die gem. § 8a SGB VIII im Jugendamt eingegangenen Meldun-

      gen, welche nach berlineinheitlichen Standards (Erstcheck; AV KinderschutzJug-

      Ges) nachfolgend bearbeitet werden.

      Angegeben werden im Folgenden die in SoPart® erfassten Daten zur Gefähr-

      dungslage „körperliche Misshandlung“. Eine Altersdifferenzierung bezogen auf

      dieses Gefährdungsmerkmal ist in SoPart® nicht möglich; auch können auf ein

      Kind/einen Jugendlichen gleichzeitig mehrere Gefährdungslagen zutreffen.

       

      8. Wie bewertet das Bezirksamt grundsätzlich den psychischen und mentalen Ge-

      sundheitszustand der Pankower Kinder und ggfs. die Zustandsveränderung seit

      Beginn der Coronapandemie?

       

      Eine allgemeine Aussage für die Pankower Kinder kann auf Grund der Selektivität

      der Vorstellungsanlässe im KJPD nicht getroffen werden. In allen gesellschaftli-

      chen Schichten wird jedoch eine Zunahme von seelischen Belastungen und auch

      psychiatrischen Störungen festgestellt. Die Kinder und Jugendlichen scheinen

      durch die pandemiebedingten Veränderungen erschöpft zu sein und häufiger Zu-

      kunftsängste zu haben. Sie wurden in ihren Freizeitinteressen, schulischen und be-

      ruflichen Plänen häufig ausgebremst. Sie hatten vermehrt Schwierigkeiten, ange-

      messen in ihren Lebensräumen teilzuhaben und den an sie vor allem im schuli-

      schen Bereich gestellten oft hohen bis überhöhten Anforderungen gerecht zu wer-

      den. Dies führte im Einzelfall bis zu manifesten depressiven Störungen mit entspre-

      chenden Symptomen. Die Kitakinder waren oft nicht in der Kita, es herrschte und

      herrscht dort noch höherer Personalmangel als schon vor der Pandemie. Sie wur-

      den und werden in ihren Entwicklungsmöglichkeiten, einschließlich des Erwerbs so-

      zialer und alltagspraktischer Kompetenzen, häufiger eingeschränkt. Zu Hause wa-

      ren viele Familien immer wieder überfordert mit der Betreuung der Kinder – oft

      während der Arbeit/im Homeoffice. Es kam zu vermehrten familiären Konflikten.

      Sicher konnten auch einige Familien von den veränderten Bedingungen profitie-

      ren. Insgesamt gehen wir jedoch davon aus, dass die Folgen der Pandemie noch

      lange nachwirken werden – mit einem langfristig deutlich erhöhten Hilfebedarf in

      Kita und Schule, beim Kontakt zu Gleichaltrigen, in der Familie sowie bezüglich

      der seelischen und körperlichen Gesundheit. 

       

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