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      Fördermittel Klimaanpassung

      Kleine Anfrage vom 09.06.2022

      · Anfrage

      Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

      Ist dem Bezirksamt und der Klimaschutzbeauftragten das Förderprogramm des BMUV unter dem Titel „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ bekannt?

      Antwort

      Ja, das Förderprogramm ist dem Bezirksamt und der Klimaschutzbeauftragten bekannt.

      Wurden durch den Bezirk Mittel aus dem Programm beantragt? Wenn nein, warum nicht?

      Antwort

      Es wurden keine Mittel beantragt. Im Dezember 2021 wurde das Förderfenster zur An-tragsstellung von Förderschwerpunkt A für 2 Monate geöffnet. Es wurde geprüft, ob der Förderschwerpunkt A1 Erstellung Klimaanpassungskonzeptes beantragt wird und erste Gespräche mit den relevanten Fachämtern geführt. Aus personellen, finanziellen und organisatorischen Gründen, v.a. aufgrund der kurzen Antragsfrist und notwendigen Absprachen, konnte eine Antragstellung im Januar / Februar 2022 nicht erfolgen. Die Veranstaltungen des Zentrum KlimaAnpassung werden genutzt.

       

      Wird seitens des BA beabsichtigt, aus dem Förderprogramm Mittel zu beantragen? Wenn nein, warum nicht?

      Antwort

      Bei erneutem Förderaufruf zu Förderschwerpunkt A, soll erneut geprüft werden, ob ein Antrag gestellt und ein Projekt umgesetzt werden kann. Das Förderfenster für Förderschwerpunkt B soll dieses Jahr geöffnet werden und eine Antragsstellung wird geprüft, wenn die Antragsformulare und Details veröffentlich sind. Da nach aktuellem Stand in diesem Förderschwerpunkt bundesweit nur 5 bis 10 der herausragendsten Projektskizzen mit Modellcharakter gefördert werden, ist hier jedoch fraglich, ob ein Antrag erfolgreich wäre.

      Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt zur Antragsfrist des besagten Förderpro-gramms?

      Antwort:

      Wann genau die Förderfenster bei diesem Förderprogramm geöffnet werden, ist im Vor-hinein nicht bekannt und das Förderfenster zur Antragstellung relativ kurz. Für Förderfenster A war eine Antragstellung vom 1.12.2021-31.01.2022 möglich (kurze Verlängerung aufgrund von Corona) und die Fristen (Daten des geöffneten Förderfensterns und An-tragsunterlagen) wurden erst einige Tage zuvor bekannt gegeben. Zur Förderlandschaft allgemein ist noch anzumerken, dass viele bürokratischen Hürden die Akquise von För-dermitteln erschweren. Der Deutsche Städtetag hat daher ein „Konzept für die effiziente Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen durch Bund und Länder“ erstellt (ht-tps://www.staedtetag.de/publikationen/weiterepublikationen/kommunalen-klimaschutz-klug-foerdern). Denn um kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen um-setzen zu können, ist eine zielorientierte Unterstützung dringend notwendig. Viel zu oft sind Förderprogramme des Bundes jedoch schwerfällig und zu kurzfristig.

       

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