Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamtwird ersucht, in allen Geschäftsbereichen und Geschäftsstellen Vorbereitungen
für den Bürokratieabbau zu treffen. Dafür wird im Bezirksamt innerhalb eines
Jahres eine Liste erstellt, die aufzeigt:
1. welche Dokumentarpflichten das Bezirksamt erfüllen muss,
2. welche Informationen das Bezirksamt individuell (ausgenommen sind also Ansprüche nach
dem Informationsfreiheitsgesetz, kleine/große/u. ä. Anfragen, Stellungnahmen in
Petitionsverfahren) erteilt und
3. welche Verwaltungsakte befristet sind und ob sie einem BVV-Beschluss, dem Berliner
Landesrecht, dem Bundesrecht oder dem Europarecht unter Angabe der konkreten
Paragraphen bzw. Fundstellen beruhen.
Die Angabensollen ergänzt werden bzgl. 1. ob die dokumentierten Informationen abgefragt
werden oder in eine amtliche Statistik überführt werden und anschließend
genutzt werden; bzgl. 2. ob es nach Einschätzung der Beschäftigten einen
Mehrwert für die Adressaten verspricht.
Begründung
„Bürokratieburnout“ ist in aller Munde. Allepolitischen Parteien sprechen unentwegt davon, dass die Bundesrepublik, die Länder und Kommunen bürokratische Entlastungen brauchen. Der Antrag setzt auf der kommunalen Ebene an, um dort einen Ist-Zustand zu erfassen. Eine umfassende
Aufstellung ist die notwendige Grundlage, um anschließend Maßnahmen zu
ergreifen, so dass der Verwaltungsaufwand und Erfüllungsaufwand für die
Wirtschaft und Bürgerschaft reduziert werden kann. Die ausgewählten drei Punkte
sind Kernelemente der sogenannten „Bürokratie“, denn Dokumentation darf kein
Selbstzweck sein, Informationen können oftmals auch zentral geteilt werden und
unnötige Befristungen lösen Aufwand bei der Antragstellung wie -bescheidung
aus. Alle drei Merkmale sind auch wichtige Stellschrauben, um dem
Personalmangel entgegenzuwirken. Dafür entsteht zunächst Aufwand, um den
Ist-Zustand zu erfassen. Dies steht jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu
erwartenden Entlastungen.