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Bildungsauftrag übertragen?

Kleine Anfrage vom 24.10.2022

23. November 2022

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Vorbemerkung:
Den Bezirken obliegt die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der
allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme der zentral verwalteten Schulen (zuständige
Schulbehörde).


Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und
Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die bezirkliche Schulentwicklungsplanung, die
Schulorganisation für die Jahrgangstufen 1, 5 und 7, die Schulwegbeförderung für körperlich und geistig behinderte Kinder, die Sprachstandsfeststellung nach § 55 Schulgesetz,
Schulversäumnisanzeigen, die Schulwegsicherheit, die Bezirksschulgremien, sowie die damit
verbunden Finanz- und Immobilienangelegenheiten.


1. Sollte man den Bildungsauftrag teilweise und an die freie gemeinnützige Trägerschaft
übertragen, wenn der Staat dazu nicht mehr in der Lage ist?
Die gültige Rechtsprechung, Artikel 20 Abs. 1 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit
dem Schulgesetz Berlin, insbesondere die § 2 Abs. 2 und 94 regelt den allgemeinen
Bildungsauftrag. Verantwortlich und zuständig für die Einhaltung und Umsetzung des
Bildungsauftrags in das Land Berlin. Eine Übertragung an die freie, gemeinnützige
Trägerschaft ist ausgeschlossen.

 

2. Wie bewertet der Bezirk die Möglichkeit, die 22 Schulstandorte an freie gemeinnützige Träger zu übergeben, sofern diese umgehend Schulen errichten und den Bildungsauftrag fortsetzen?
Siehe Beantwortung zu Frage 1. Der Bildungsauftrag ist nicht übertragbar.


3. Wie viele Schulplätze werden zum Schuljahr 2026/27 in Pankow fehlen? (Bitte die heutige
Überbelegung der Schulen dabei berücksichtigen)
Primarbereich:
Im Primarbereich schafft der Bezirk bis zum SJ 26/27 bei fristgerechter Realisierung aller
Schulneubaumaßnahmen 1.440 zusätzliche Schulplätze auf insgesamt 22.895 und könnte
damit nach der Prognose zur Schülerzahlentwicklung (SenBJF) die Bedarfsdeckung erzielen.
Dieser Datengrundlage steht die Bevölkerungsprognose (SenSBW, Stand Juni 2018) gegen-
über, die ein Bevölkerungswachstum bis 2026/2027 auf 28.104 schulpflichtige Kinder in der
relevanten Altersklasse vorhersagt. Bei einer berlinweit durchschnittlichen Strukturquote von
80% würden bis zum SJ 26/27 in Pankow damit 22.483 Schüler*innen an den öffentlichen
Grundschulen beschult werden. Rechnet man nun den Schüler*innenzahlenanstieg hinzu, der
sich aus den laufenden Flüchtlingsbewegungen ergibt, so rechnet der Bezirk bei fristge-
rechter Realisierung aller Planungsvorhaben mit einer Bedarfsdeckung bis zum SJ 26/27.

Sekundarbereich
Im Sekundarbereich wird es im Bezirk Pankow nach aktuellem Stand bis zum SJ 26/27 zu
einem Schulplatzdefizit in Höhe von ca. 6.500 Schulplätzen kommen. Der Bezirk bemüht sich
seit Jahren um die Finanzierung von Schulneubau- und Sanierungsmaßnahmen. Insbesondere
die fehlende Zuordnung zu einer Baudienststelle bzw. einer BSO Tranche von sämtlichen
Planungsvorhaben stürzt den Bezirk in die Perspektivlosigkeit was die Versorgung der

Pankower Oberschüler*innen betrifft. Der Bezirk bemüht sich natürlich weiterhin um die
Finanzierung dieser Planungsvorhaben.

 

4. Hat das Bezirksamt schon Gespräche mit freien Trägern geführt? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Nein, derlei Gespräche haben nicht stattgefunden und sind nicht vom Bezirk Pankow, sondern
von der dafür zuständigen SenBJF zu führen.


5. Stehen landeseigene Grundstücke über die bisher geplanten Schulstandorte hinaus dafür zur
Verfügung? Wenn ja, welche?
Die Clusterung von landeseigenen Flächen im Bezirk ist fortlaufend. Sofern es noch eine freie
Fläche bzw. Grundstück gibt, wird dieses als Daseinsvorsorge für den Bezirk Pankow
langfristig gesichert