Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
„Mit „Aufstellung des Bebauungsplans 3-86 ‚Schule Michelangelostraße‘ für das
Gelände zwischen Michelangelostraße, Kniprodestraße und Hanns-Eisler-Straße im
Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg“ Drucksache VIII-1559 hat das Bezirksamt
Pankow von Berlin deutlich gemacht, dass im Mühlenkiez eine weitere Schule sinnvoll
erscheint. Als konkreter Ort ist dafür die Region an der Buswendehaltestellte
Michelangelostraße vorgesehen."
1. „Wie ist der Bearbeitungsstand des Bebauungsplans 3-86?“
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat mit Beschluss vom 24. August 2021 die Aufstellung
des Bebauungsplans 3-86 „Schule Michelangelostraße“ beschlossen. Der Beschluss über
die Aufstellung wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 42 vom 24. September 2021 bekannt
gemacht. Gegenwärtig werden die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach 4 (1) BauGB vorbereitet.
2. „Welche Ergebnisse brachte die Machbarkeitsstudie?“
In der Machbarkeitsstudie wurde nachgewiesen, dass eine Gemeinschaftsschule
(3-4-2 zügig) unter den Vorgaben des Musterraumprogramms realisiert werden kann,
wenn die angrenzende Sportanlage für den Nachweis der notwendigen Sportfreiflächen
von der Schule mitgenutzt werden kann. Neben einer Gemeinschaftsschule mit Sporthalle
und integriertem Sportfunktionsgebäude wurden Möglichkeiten für eine Realisierbarkeit
einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung sowie für die Verlegung der Buswendestelle
aufgezeigt.
3. „Welche Verfahrensschritte sind noch offen?“
Die Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen. Für das Bebauungsplanverfahren wurde
bislang lediglich der Aufstellungsbeschluss gefasst.
4. „Wie gestaltet sich der Zeitplan hinsichtlich des Bebauungsplans und dem ersten
Spatenstichs?“
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen nach §3 (1) und 4 (1) BauGB im Bebau-
ungsplanverfahren ist für das erste Quartal, spätestens Anfang des zweiten
Quartals 2022 vorgesehen. Zum Zeitplan hinsichtlich des ersten Spatenstichs können
gegenwärtig noch keine Aussagen getroffen werden. Ein Bebauungsplan hat Erfahrungs-
werten zur Folge eine Verfahrensdauer von mindestens 2 –3 Jahren zwischen
Aufstellungsbeschluss und Festsetzung des Bebauungsplans, wonach sich die
bauvorbereitenden Maßnahmen anschließen.
5. „Welche grundlegenden Fragen sind noch unbeantwortet bzw. noch zu klären?“
Noch offen ist die genaue Lage und Breite der zukünftigen Michelangelostraße, die im
Zuge des geplanten Wohnungsneubaus unter Berücksichtigung der technischen Infra-
struktur nach Süden verlegt werden soll. Gegenwärtig wird hierzu gemeinsam mit
SenUMVK eine Ausschreibung für eine vorbereitende Verkehrsuntersuchung erarbeitet.
Der letzte Konzeptstand sieht für die Michelangelostraße einen Straßenquerschnitt von
46 m vor, der auch in der Machbarkeitsuntersuchung zum Schulstandort zugrunde gelegt
wurde. Durch die angrenzende Lage beeinflusst der zukünftige Straßenquerschnitt die
Planungen zur Schule und der Buswendestelle. Flächeneinsparungen im Bereich der
Buswendestelle sind nicht möglich. Die Planungen sind im weiteren Verfahren
aufeinander abzustimmen.
Voraussetzung für die Realisierbarkeit einer Gemeinschaftsschule ist, dass die Schule die
bestehende Sportanlage mitnutzen kann. Im weiteren Verfahren ist zu klären, wie Konflikte
zwischen der aktuellen Nutzung und der zukünftigen Schulnutzung ausgeschlossen
werden können. Aufgrund der bereits heute bestehenden intensiven Nutzung der
Sportanlage wurde daher in der Machbarkeitsstudie die Möglichkeit geprüft, die Sportanlage durch zusätzliche Sportflächen aufzuwerten.
Hierfür eignet sich insbesondere die „keilförmige“ Fläche zwischen Sportplatz und
Kniprodestraße. Ob diese Fläche für zusätzliche Sportflächen oder als
Kompensationsfläche für die durch die Straßenplanung entfallenden Ökowiesen
vorzuhalten sind, ist im weiteren Verfahren zu klären.
Wesentlich bleibt auch die Klärung der Restitutionsfrage. Auch im Plangebiet sind Resti-
tutionsansprüche geltend gemacht worden. Die entsprechenden Verhandlungen mit dem
restitutionsberechtigten Alteigentümer sind von der hierfür zuständigen Senatsverwaltung
zu führen.
6. „Welche Variante der Bebauung dieser Fläche gibt es über die Schule
(Vorzugsvariante) und Kinder- und Jugenfreizeiteinrichtung (Variante) hinaus?“
In der Machbarkeitsstudie wurden neben der Vorzugsvariante zwei weitere Varianten für
eine Bebauung für eine Gemeinschaftsschule vorgeschlagen. Ebenso wurde nach-
gewiesen, dass eine Grundschule mit 4-Zügen möglich ist und eine Vielzahl an
Variationen zulässt.
7. „Welche Bebauung strebt das Bezirksamt an?“
Das Bezirksamt Pankow von Berlin verfolgt die sog. „Vorzugsvariante“. Im weiteren
Verfahren wird die Durchführung eines architektonischen Wettbewerbs auf Grundlage der
Vorzugsvariante geprüft, durch die sich Änderungen im städtebaulichen Entwurf ergeben
können.
8. „Welche monetären Mittel sind für die Vorbereitung des ersten Spatenstichs
aufzubringen?“
Für die bauvorbereitenden Maßnahmen sind zunächst die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen. Die monetären Mittel betreffen dabei insbesondere
erforderliche Gutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Eine Konkretisierung
der erforderlichen Gutachten mit den damit verbundenen monetären Mitteln ist nach
Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen abschätzbar.
9. „Welche Kosten verursacht der Bau der gewählten Variante an diesem Ort?“
Die Machbarkeitsstudie prognostiziert einen Kostenrahmen für den Schulneubau in Höhe
von 50.636.958 € für Kostengruppe 200 – 700 brutto. Zusätzlich sind ggf. Kosten für den
Grunderwerb der Grundstücke (siehe Frage 5 im Zuge der Restitution) wie auch Kosten
für die Verlegung der bestehenden Buswendestelle einzuplanen. In einer ersten groben
Kostenschätzung wurden für die Umsetzung der vorhandenen Ladeinfrastruktur
Michelangelostraße die Kosten auf rund 350.000 € netto geschätzt (Stand: 08/21).
10. „Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?“
Die Gemeinschaftsschule Michelangelostraße ist in der Schulentwicklungsplanung des
Bezirks Pankow gegenwärtig in der Realisierungsperspektive nach 2028/2029
vorgehalten. Daraus ist mit einer der Fertigstellung nach 2028/2029 zu rechnen.
11. „Welche weiteren Bauten werden durch das Bezirksamt im Zusammenhang mit der
gewählten Variante noch umgesetzt und wie ist der Arbeitsstand sowie die Zeitschiene bis
Fertigstellung?“
Die Planungen des Schulstandorts stehen im Zusammenhang mit der geplanten
Entwicklung des neuen Stadtquartiers „Wohnen an der Michelangelostraße“ und den
damit erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen. Die Realisierung des Vorhabens ist in
einzelnen Abschnitten bis zum Jahr 2035 vorgesehen. Für die planungsrechtliche
Sicherung ist das Aufstellen von Bebauungsplänen erforderlich.
12. „Welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit den etwaigen weiteren Bauten?“
Im Rahmen der Vertiefung der Wettbewerbskonzeption „Wohnen an der Michelan-
gelostraße“ wurde im Jahr 2016 eine Kostenschätzung für die vom Land Berlin zu
erbringenden Leistungen im Bereich der sich aus dem städtebaulichen Entwurf
ergebenden erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen (unter Beachtung des Berliner
Modells der kooperativen Baulandentwicklung: Erschließung, soziale Infrastruktur, grüne
Infrastruktur) aufgestellt. Die Kosten wurden mit rd. 40.000.000 € (ohne Schule)
ausgewiesen.
Die Kostenschätzung für die erforderlichen Straßenumbaumaßnahmen wurden im
Jahr 2016 von einem Verkehrsbüro mit rd. 23.701.000 € abgeschätzt. Die betreffenden
Dokumente sind online abrufbar unter:
https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-
verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/michelangelostrasse_phase-
b_bericht.pdf (Seite 130/185 sowie S.181/185)