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Verkehrssicherheit im Alten Schlachthof erhöhen 

 

9. November 2022

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen: 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf allen Zufahrtsstraßen zum Alten Schlachthof das Verkehrszeichen 274-53 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h“ als Fahrbahnmarkierung aufzubringen. Dies betrifft insbesondere die Straßen: 

- August-Lindemann-Straße 

- Zur Rinderauktionshalle 

- Richard-Ermisch-Straße 

- Erich-Nehlhans-Straße 

- Zur Marktflagge 

- Zur Börse 

- Otto-Ostrowski-Straße 

- Walter-Friedländer-Straße 

David Paul, Denise Bittner und die weiteren Mitglieder der CDU-Fraktion 

Begründung 

Die derzeitige Beschilderung an den besonders betroffenen Straßen mit dem Verkehrszeichen 274-53 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h“ sind für den motorisierten Individualverkehr nicht ausreichend, da sie zu klein und in vielen Fällen nur schwer erkennbar sind. Die zusätzliche Fahrbahnmarkierung, vgl. John-Schehr-Straße in der Grünen
Stadt, kann dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit erhöht wird.