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Storkower Straße zwischen Kniprodestraße und Landsberger Allee am Blumenviertel

Kleine Anfrage vom 05.02.2023

17. Februar 2023

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1. Wie bewertet das Bezirksamt den Zustand der Storkower Straße für Fußgänger in Anbetracht

von fehlenden Fußwegbefestigungen zwischen Kniprodestraße und Landsberger

Allee?

Der Zustand der Oberfläche der Fußverkehrsanlagen in der Storkower Straße, zwischen

Landsberger Allee und Kniprodestraße, variiert nach Auffassung des Bezirksamtes

sehr stark. Der Großteil der Seitenräume ist befestigt (Pflaster, Platten, Asphalt

oder Beton). Einige Bereiche sind aufgrund der angrenzenden Bäume und deren Wurzeln

unbefestigt. Das Bezirksamt erhält die Verkehrssicherheit innerhalb der monetären

und personellen Handlungsspielräume im Rahmen der Straßenunterhaltung aufrecht.

Aus Sicht des Bezirksamtes erfüllen die unbefestigten Bereiche nicht den Anspruch

an eine Fußverkehrsanlage gemäß dem Mobilitätsgesetz, jedoch ist die entsprechende

Verkehrssicherheit gegeben. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden

finanziellen Mittel der Straßenunterhaltung ist ein Neubau der Fußverkehrsanlagen

in diesem Bereich nicht möglich. Im Rahmen der derzeitig laufenden Radverkehrsplanungen

wird eine Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,

Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) zu Möglichkeiten der Finanzierung der

Storkower Straße zwischen Kniprodestraße und Landsberger Allee am Blumenviertel

notwendigen Fußverkehrsmaßnahmen avisiert.

 

2. Wie bewertet das Bezirksamt den Zustand der Storkower Straße für Radfahrer zwischen

Kniprodestraße und Landsberger Allee?

Der Zustand der Radverkehrsanlagen in der Storkower Straße zwischen Landsberger

Allee und Kniprodestraße variiert nach Auffassung des Bezirksamtes ebenso stark. Die

Oberflächen der Radwege sind zu großen Teilen aus Asphalt. Eine Verkehrssicherheit

ist aus Sicht des Bezirksamtes gegeben. Die Radwegbreiten entsprechen nicht den

Anforderungen des Radverkehrsplans von Berlin, in dem dieser Abschnitt der Storkower

Straße Teil des Radvorrangnetzes ist. Im Rahmen der derzeitig laufenden Planungen

für den Neubau der Radverkehrsanlagen in diesem Bereich, soll der Breitenstandard

für das Vorrangnetz (2,50m) vorgesehen werden.

 

3. Wie bewertet das Bezirksamt den Zustand der Storkower Straße für Autofahrer zwischen

Kniprodestraße und Landsberger Allee?

Der Zustand der Fahrbahn wird als verkehrssicher eingeschätzt.

 

4. Welche Maßnahmen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr- und Klimaschutz

zu dem angegebenen Teilbereich der Storkower Straße sind dem Bezirksamt

bekannt?

 

4.1. Insofern Maßnahmen bekannt sind, welche sind dies und wie gestaltet sich die

Zeitschiene?

4.2. Welche Einschränkungen werden in Folge der Maßnahmen gesehen?

Dem Bezirksamt sind keine verkehrlichen Maßnahmen der SenUMVK in diesem Bereich

bekannt.