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Corona-Folgen für Pankower Betriebe abmildern

23. März 2022

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen: 

 Das Bezirksamt wird ersucht, die Pankower Gastronomen und Betriebe in diesem Jahr besonders zu unterstützen und zu diesemZweck 

 Anfallende Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren fürAußengastronomie oder Warenauslage bis Ende 2022 komplett zu erlassen 

● wohlwollend und im Einklang mit den Interessen andererGruppen die Freigabe von Flächen für die Außengastronomie über dievorgegebenen Bereiche hinaus zu prüfen   

Begründung: 

Die Maßnahmen, die aufgrund der Corona-Krise getroffenwerden mussten (und z.T. noch müssen), haben vor allem die gastronomischenBetriebe besonders hart getroffen. Die Schließungen dauerten lange an, waren zugroßen Teilen nicht planbar und auch nach der Wiedereröffnung war es für vieleGastronomen kaum unmöglich, entstandene Einnahmeausfälle auszugleichen. In diesen ersten Frühlingstagen startet für viele Betriebe wieder die Außengastronomie, die mit der Nutzung der Außenbereiche einhergeht und geeignet sein kann, entgangene Umsatzerlöse zumindest zum Teil auszugleichen. Dies sollte auch im Jahr 2022 unbürokratisch und ohne Gebühren möglich sein, damit die gastronomischen Einrichtungen in unserem Bezirk die durch die Corona-Krise bedingten wirtschaftlichen Verwerfungen tragen und damit auch weiterhin einen Betrag zur touristischen Attraktivität und der Lebensqualität leisten können.