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Bebauungsplans 3-86 eine weitere Schule für den Mühlenkiez?

 

Kleine Anfrage vom 31.01.2022

15. März 2022

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

„Mit „Aufstellung des Bebauungsplans 3-86 ‚Schule Michelangelostraße‘ für das

Gelände zwischen Michelangelostraße, Kniprodestraße und Hanns-Eisler-Straße im

Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg“ Drucksache VIII-1559 hat das Bezirksamt

Pankow von Berlin deutlich gemacht, dass im Mühlenkiez eine weitere Schule sinnvoll

erscheint. Als konkreter Ort ist dafür die Region an der Buswendehaltestellte

Michelangelostraße vorgesehen." 

1. „Wie ist der Bearbeitungsstand des Bebauungsplans 3-86?“ 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat mit Beschluss vom 24. August 2021 die Aufstellung

des Bebauungsplans 3-86 „Schule Michelangelostraße“ beschlossen. Der Beschluss über

die Aufstellung wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 42 vom 24. September 2021 bekannt

gemacht. Gegenwärtig werden die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der

Öffentlichkeit nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher Belange nach 4 (1) BauGB vorbereitet. 

2. „Welche Ergebnisse brachte die Machbarkeitsstudie?“ 

In der Machbarkeitsstudie wurde nachgewiesen, dass eine Gemeinschaftsschule

(3-4-2 zügig) unter den Vorgaben des Musterraumprogramms realisiert werden kann,

wenn die angrenzende Sportanlage für den Nachweis der notwendigen Sportfreiflächen

von der Schule mitgenutzt werden kann. Neben einer Gemeinschaftsschule mit Sporthalle

und integriertem Sportfunktionsgebäude wurden Möglichkeiten für eine Realisierbarkeit

einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung sowie für die Verlegung der Buswendestelle

aufgezeigt. 

3. „Welche Verfahrensschritte sind noch offen?“ 

Die Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen. Für das Bebauungsplanverfahren wurde

bislang lediglich der Aufstellungsbeschluss gefasst. 

4. „Wie gestaltet sich der Zeitplan hinsichtlich des Bebauungsplans und dem ersten

Spatenstichs?“ 

Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen nach §3 (1) und 4 (1) BauGB im Bebau-

ungsplanverfahren ist für das erste Quartal, spätestens Anfang des zweiten

Quartals 2022 vorgesehen. Zum Zeitplan hinsichtlich des ersten Spatenstichs können

gegenwärtig noch keine Aussagen getroffen werden. Ein Bebauungsplan hat Erfahrungs-

werten zur Folge eine Verfahrensdauer von mindestens 2 –3 Jahren zwischen

Aufstellungsbeschluss und Festsetzung des Bebauungsplans, wonach sich die

bauvorbereitenden Maßnahmen anschließen. 

5. „Welche grundlegenden Fragen sind noch unbeantwortet bzw. noch zu klären?“ 

Noch offen ist die genaue Lage und Breite der zukünftigen Michelangelostraße, die im

Zuge des geplanten Wohnungsneubaus unter Berücksichtigung der technischen Infra-

struktur nach Süden verlegt werden soll. Gegenwärtig wird hierzu gemeinsam mit

SenUMVK eine Ausschreibung für eine vorbereitende Verkehrsuntersuchung erarbeitet.

Der letzte Konzeptstand sieht für die Michelangelostraße einen Straßenquerschnitt von

46 m vor, der auch in der Machbarkeitsuntersuchung zum Schulstandort zugrunde gelegt

wurde. Durch die angrenzende Lage beeinflusst der zukünftige Straßenquerschnitt die

Planungen zur Schule und der Buswendestelle. Flächeneinsparungen im Bereich der

Buswendestelle sind nicht möglich. Die Planungen sind im weiteren Verfahren

aufeinander abzustimmen. 

Voraussetzung für die Realisierbarkeit einer Gemeinschaftsschule ist, dass die Schule die

bestehende Sportanlage mitnutzen kann. Im weiteren Verfahren ist zu klären, wie Konflikte

zwischen der aktuellen Nutzung und der zukünftigen Schulnutzung ausgeschlossen

werden können. Aufgrund der bereits heute bestehenden intensiven Nutzung der

Sportanlage wurde daher in der Machbarkeitsstudie die Möglichkeit geprüft, die Sportanlage durch zusätzliche Sportflächen aufzuwerten.

Hierfür eignet sich insbesondere die „keilförmige“ Fläche zwischen Sportplatz und

Kniprodestraße. Ob diese Fläche für zusätzliche Sportflächen oder als

Kompensationsfläche für die durch die Straßenplanung entfallenden Ökowiesen

vorzuhalten sind, ist im weiteren Verfahren zu klären.

Wesentlich bleibt auch die Klärung der Restitutionsfrage. Auch im Plangebiet sind Resti-

tutionsansprüche geltend gemacht worden. Die entsprechenden Verhandlungen mit dem

restitutionsberechtigten Alteigentümer sind von der hierfür zuständigen Senatsverwaltung

zu führen. 

6. „Welche Variante der Bebauung dieser Fläche gibt es über die Schule

(Vorzugsvariante) und Kinder- und Jugenfreizeiteinrichtung (Variante) hinaus?“ 

In der Machbarkeitsstudie wurden neben der Vorzugsvariante zwei weitere Varianten für

eine Bebauung für eine Gemeinschaftsschule vorgeschlagen. Ebenso wurde nach-

gewiesen, dass eine Grundschule mit 4-Zügen möglich ist und eine Vielzahl an

Variationen zulässt. 

7. „Welche Bebauung strebt das Bezirksamt an?“ 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin verfolgt die sog. „Vorzugsvariante“. Im weiteren

Verfahren wird die Durchführung eines architektonischen Wettbewerbs auf Grundlage der

Vorzugsvariante geprüft, durch die sich Änderungen im städtebaulichen Entwurf ergeben

können. 

8. „Welche monetären Mittel sind für die Vorbereitung des ersten Spatenstichs

aufzubringen?“ 

Für die bauvorbereitenden Maßnahmen sind zunächst die planungsrechtlichen

Voraussetzungen zu schaffen. Die monetären Mittel betreffen dabei insbesondere

erforderliche Gutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Eine Konkretisierung

der erforderlichen Gutachten mit den damit verbundenen monetären Mitteln ist nach

Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen abschätzbar. 

9. „Welche Kosten verursacht der Bau der gewählten Variante an diesem Ort?“ 

Die Machbarkeitsstudie prognostiziert einen Kostenrahmen für den Schulneubau in Höhe

von 50.636.958 € für Kostengruppe 200 – 700 brutto. Zusätzlich sind ggf. Kosten für den

Grunderwerb der Grundstücke (siehe Frage 5 im Zuge der Restitution) wie auch Kosten

für die Verlegung der bestehenden Buswendestelle einzuplanen. In einer ersten groben

Kostenschätzung wurden für die Umsetzung der vorhandenen Ladeinfrastruktur

Michelangelostraße die Kosten auf rund 350.000 € netto geschätzt (Stand: 08/21). 

10. „Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?“ 

Die Gemeinschaftsschule Michelangelostraße ist in der Schulentwicklungsplanung des

Bezirks Pankow gegenwärtig in der Realisierungsperspektive nach 2028/2029

vorgehalten. Daraus ist mit einer der Fertigstellung nach 2028/2029 zu rechnen. 

11. „Welche weiteren Bauten werden durch das Bezirksamt im Zusammenhang mit der

gewählten Variante noch umgesetzt und wie ist der Arbeitsstand sowie die Zeitschiene bis

Fertigstellung?“ 

Die Planungen des Schulstandorts stehen im Zusammenhang mit der geplanten

Entwicklung des neuen Stadtquartiers „Wohnen an der Michelangelostraße“ und den

damit erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen. Die Realisierung des Vorhabens ist in

einzelnen Abschnitten bis zum Jahr 2035 vorgesehen. Für die planungsrechtliche

Sicherung ist das Aufstellen von Bebauungsplänen erforderlich. 

12. „Welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit den etwaigen weiteren Bauten?“ 

Im Rahmen der Vertiefung der Wettbewerbskonzeption „Wohnen an der Michelan-

gelostraße“ wurde im Jahr 2016 eine Kostenschätzung für die vom Land Berlin zu

erbringenden Leistungen im Bereich der sich aus dem städtebaulichen Entwurf

ergebenden erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen (unter Beachtung des Berliner

Modells der kooperativen Baulandentwicklung: Erschließung, soziale Infrastruktur, grüne

Infrastruktur) aufgestellt. Die Kosten wurden mit rd. 40.000.000 € (ohne Schule)

ausgewiesen.

Die Kostenschätzung für die erforderlichen Straßenumbaumaßnahmen wurden im

Jahr 2016 von einem Verkehrsbüro mit rd. 23.701.000 € abgeschätzt. Die betreffenden

Dokumente sind online abrufbar unter:

https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-

verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/michelangelostrasse_phase-

b_bericht.pdf (Seite 130/185 sowie S.181/185)