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Verbesserung der Barrierefreiheit und Gefahrenvermeidung für sehbehinderte Menschen im öffentlichen Raum

17. September 2025

Das Bezirksamtwird ersucht,

  1. auf der Website des Bezirksamts einen dezidierten, leicht auffindbaren Ansprechpartner zu benennen, bei dem gefährliche bauliche Einrichtungen für sehbehinderte Menschen (z. B. irreführende Blindenleitsysteme, nicht erkennbare Barrieren, Poller auf Trassen für Sehbehinderte etc.) gemeldet werden können;
  2. eine barrierefreie und niedrigschwellige Möglichkeit auf den Internetseiten des Bezirksamts zu schaffen, um entsprechende Gefahrenstellen zu melden;
  3. sich in diesem Zusammenhang an das für die Ordnungsamts-App zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zu wenden mit dem Ziel, diese App barrierefrei weiterzuentwickeln und die Möglichkeit zu schaffen, entsprechende Gefahrenmeldungen auch über diesen Weg einzureichen;
  4. dafür Sorge zu tragen, dass gemeldete Gefahrenstellen unter Einbindung des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV e.V.) im Zuge der baulichen Unterhaltung zügig beseitigt werden;
  5. bei Neu- und Umbaumaßnahmen an Gehwegen, Straßen und öffentlichen Plätzen künftig bei Bedarf Poller auf Gehwegen zu verwenden, die für Menschen mit Restsehvermögen deutlich erkennbar sind und retroreflektierende Elemente enthalten. Darüber hinaus sollen diese Poller für blinde Menschen taktil wahrnehmbar gestaltet sein. Dies gilt insbesondere für Poller, die quer zur Gehrichtung und über die gesamte Gehwegbreite angeordnet werden.
  6. die Aktion “Pollermützen” des ABSV e.V. um den Sehbehindertentag am 6. Juni zu unterstützen.

Laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leben in Deutschland über eine Million sehbehinderte Menschen. Für sie stellen unzureichend kontrastierte Hindernisse im öffentlichen Raum ein erhebliches Unfallrisiko dar – insbesondere graue Poller auf Gehwegen, die sich kaum vom Umfeld abheben.

Im Straßenraum dienen Poller vor allem der Abgrenzung von Fußgängerbereichen wie Gehwegen, Fußgängerzonen oder Radwegen gegenüber dem motorisierten Verkehr. Aus Sicht älterer sowie mobilitätseingeschränkter Menschen sollten solche Absperrungen jedoch möglichst vermieden werden, da sie das sichere und barrierefreie Fortbewegen erschweren.

Problematisch ist insbesondere die geringe Höhe vieler Poller sowie das Fehlen visueller oder taktiler Markierungen. Dadurch sind sie schwer oder gar nicht wahrnehmbar – vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen – und stellen somit ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko dar.

Wo der Einsatz von Pollern notwendig ist, müssen diese so gestaltet und platziert werden, dass sie keine Gefahr darstellen. Das bedeutet: Sie müssen für alle Fußgänger – auch bei Dunkelheit und widrigen Witterungsbedingungen – rechtzeitig und eindeutig erkennbar sein. Für sehbehinderte Menschen ist eine kontrastreiche visuelle Kennzeichnung erforderlich; für blinde Verkehrsteilnehmer eine taktile Markierung. Dies gilt insbesondere für Poller, die quer zur Gehrichtung und über die gesamte nutzbare Gehwegbreite angeordnet sind.

Für sehbehinderte und blinde Menschen stellen fehlerhafte oder nicht eindeutig erkennbare bauliche Einrichtungen im öffentlichen Raum eine erhebliche Gefahr dar. Die barrierefreie Meldung solcher Gefahrenstellen sowie deren schnelle Beseitigung ist ein zentraler Bestandteil einer inklusiven Stadtgestaltung. Um die Teilhabe aller Menschen im öffentlichen Leben zu gewährleisten, müssen insbesondere Poller, Leitsysteme und andere bauliche Elemente verlässlich auffindbar und sicher nutzbar sein