Zurück zur Website

Umsetzung des Bundersteilhabegesetzes im Bereich Jugend

Kleine Anfrage vom 23.05.2022

10. Juni 2022

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Mit dieser Anfrage wird das Bezirksamt im Bereich Teilhabefachdienst Jugend befragt. Ich frage das Bezirksamt:

Wie viele Klienten nach SGB IX wurden persönlich (keine Videokonferenz) kennengelernt?

Seit dem 01.01.2022 wurden 57 Familien im persönlichen Gespräch im Teilhabefachbe-reich Jugend in Pankow begrüßt.

Wie viele komplette TIB-Bögen wurden seit 01.01.22 bereits erstellt?

Seit dem 01.01.2022 wurden 86 TIB Bögen erstellt.

Wie oft wurde TIB seit 01.01.22 außerhalb des THFD Jug durchgeführt?

Sechs TIB-Verfahren wurden außerhalb der Räumlichkeiten des Teilhabefachbereiches Jugend in Pankow erstellt.

Wie viele ZLP seit 01.01.22 wurden bereits erstellt?

117 ZLP wurden von den vier Teilhabeplaner*innen erstellt.

 

Wie viele SGB IX Klienten wurden in die neue Übergangsvereinbarung überführt?

Es wurden 107 Klient*innen in die neue Übergangsvereinbarung überführt.

Wie oft war das SGB XI auf Wunsch bei den Teilhabeplanungen anwesend seit 01.01.22?

In keinem Fall.

Wie oft waren auf Wunsch das SGB VIII anwesend bei den Teilhabeplanungen seit 01.01.22?

In sieben Fällen.

Wie oft wurden Anträge seit 01.01.22 an andere Kostenträger weitergeleitet?

Es wurden 11 Anträge an andere Kostenträger weitergeleitet.

Wie oft wurde seit 01.01.22 der THFD Jug zum leistenden Reha-Träger, weil nicht fristgerecht weitergeleitet wurde?

In keinem Fall.

Wie viele schulpflichtige Kinder mit Behinderungen haben zuzahlungsfreie „Leistungen zur Bil-dung“ erhalten (in %) statt zuzahlungspflichtige „Leistungen zur Sozialen Teilhabe“?

In 80 % der Fälle wurde die Hilfe über Teilhabe zur Bildung eingesetzt. In den verbleiben-den 20 % sind neben den ambulanten Hilfen auch die stationären Hilfen die nur über die soziale Teilhabe eingesetzt werden können und Hilfsmittel enthalten.

Wie viele ukrainische junge Menschen haben Anträge eingereicht und Leistungen erhalten?

In keinem Fall, da dies die aktuelle Gesetzeslage nicht zulässt. Die Gesetzesgrundlage zur Leistungsgewährung für ukrainische jungen Menschen ist derzeit das Asylbewerber-leistungsgesetz (AsylbLG). Diese Zuständigkeit liegt im Sozialamt.

Wie viele offene Fälle (=nicht an Leistungserbringer vermittelt) liegen derzeit im THFD Jug (nach Wartezeit)?

Im Team SGB IX sind es derzeit bei einem Gesamtfallbestand von 800 Klient*innen ledig-lich 28 Fälle. Die Hauptgründe hierfür sind fehlende Unterlagen der Sorgeberechtigten, die noch vorzulegen sind, kein passender Leistungserbringer sowie ein geringer Rückstau durch die Übergangs- und Erprobungsvereinbarung.