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Sicher über die Streckfußstraße in Karow

21. September 2022

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

Das Bezirksamt Pankow wird zur dringendnotwendigen Verbesserung der Querungssicherheit und der Verkehrssicherheit in der Streckfußstraße in Karow ersucht 

1. die Zugänge zu den temporären Fußgängerüberwegen so herzustellen, dass sie auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, für Radfahrer und mit Kinderwagen gefahrlos
benutzbar sind. 

2. das durch Straßenbäume verdeckte Dialogdisplay in Fahrtrichtung Leobschützer Straße um 60 m vor den Fußgängerüberweg (in Höhe der Hausnummer 76) zu versetzen. 

3. das Tempo-30-Schild an der Kreuzung Streckfußstraße und Pankgrafenstraße so zu versetzen, dass es nicht von anderen Verkehrszeichen verdeckt wird, sowie beidseitig die Markierung „Tempo 30“ auf die Fahrbahn aufzubringen. 

Begründung: 

Die Streckfußstraße in Karow ist aufgrund derSperrung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Bahnhofstraße/Pankgrafenstraße durch sehr viel Verkehr belastet. Gleichzeitig gibt es im Verlauf der Streckfußstraße zahlreiche Querungsbedarfe für Fußgänger und Radfahrer zwischen dem S-Bahnhof Karow und den angrenzenden Wohngebieten. Diesem Umstand hat man mit der
Anordnung von drei temporären (bauzeitlich bedingten) Fußgängerüberwegen versucht, Rechnung zu tragen. Der Zugangzu diesen Zebrastreifen erfolgt derzeit über eine auf den Unterstreifen aufgebrachte Asphaltschicht, die aufgrund der nicht abgesenkten Borde in Richtung Fahrbahn um bis zu 20 cm bei einer Neigung von mehr als 45° abfällt.

Dieser Zustand macht eine gefahrlose Querung der Straße, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Menschen mit verminderter Trittsicherheit, Fahrradfahrer und Personen mit Kinderwagen o.ä. nahezu unmöglich. Da ein Ende der Bauarbeiten an der EÜ Pankgrafenstraße bis dato nicht absehbar ist, sollte hier Abhilfe geschaffen werden. 

Das im Bereich der KreuzungStreckfußstraße/Sandbergstraße Richtung Pankgrafenstraße installierte Dialogdisplay erfüllt seine Funktion. Die gefahrene Geschwindigkeit reduziert
sich dort merklich. Auf der zur Leobschützer Straße hinführenden Fahrbahnseite ist auch ein solches Dialogdisplay installiert. Dieses befindet sich allerdings hinter dem Fußgängerüberweg und ist durch Straßenbäume verdeckt. Die Versetzung dieses Dialogdisplays vor den Fußgängerüberweg in einen ca. 60m entfernten Straßenabschnitt, der über keine Straßenbäume verfügt, kann zur Geschwindigkeitsreduzierung und damit zur Verkehrssicherheit auch auf dieser
Fahrbahnseite einen wesentlichen Beitrag leisten. 

Im Bereich der gesamten Streckfußstraße ist diezulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h begrenzt. Allerdings ist das an der Kreuzung Streckfußstraße/Pankgrafenstraße aufgestellte Zeichen durch andere Verkehrszeichen verdeckt. Da die Streckfußstraße durch ihren geraden Verlauf und den alleeartigen Charakter den Eindruck vermittelt, dass es sich hier nicht um eine reine Wohngebietsstraße mit erhöhten Fußgängeraufkommen handelt, muss zum einen am Eingang der Streckfußstraße deutlich gemacht werden, dass hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, zum anderen müssen auf der Fahrbahn selbst (auch unabhängig von den aktuellen Umleitungsverkehren) Markierungen
aufgebracht werden.