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Resilienz des Bezirks Pankow sicherstellen

20. April 2026

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob der Bezirk Pankow als zuständige untere Katastrophenschutzbehörde sämtliche gesetzlichen Anforderungen nach dem Katastrophenschutzgesetz des Landes Berlin vollumfänglich erfüllt.

Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu überprüfen:

  1. Ob die personellen, organisatorischen und materiellen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Aufgaben im Katastrophenschutz ausreichend und gesetzeskonform vorgehalten werden;
  2. Ob die vorgeschriebenen Katastrophenschutzpläne aktuell sind, regelmäßig fortgeschrieben werden und den geltenden rechtlichen Vorgaben entsprechen;
  3. Ob die vorgeschriebenen Übungen und Schulungen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden;
  4. Ob die Alarmierungs- und Kommunikationsstrukturen dem Stand der Technik und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen sowie bei einem Stromausfall auch zugänglich sind;
  5. Ob die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen, Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Netzbetreiber und weiteren relevanten Akteurinnen und Akteuren strukturell gesichert und rechtlich ordnungsgemäß geregelt ist.

Sollte die Prüfung Defizite ergeben, wird das Bezirksamt ersucht, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen und der Bezirksverordnetenversammlung hierüber bis zum 30. 06. 2026 zu berichten.

Begründung:

Spätestens seit dem linksterroristischen Anschlag auf die Stromversorgung Berlins ist deutlich geworden, wie wichtig belastbare und einsatzbereite Infrastruktur für die Krisenvorsorge ist. Deutlich geworden ist auch, dass die primär zuständige Katastrophenschutzbehörde sehr schnell überfordert sein kann. Neben den notwendigen Konsequenzen auf Landesebene ist es daher unerlässlich, schnell zu überprüfen, was in Pankow für eine optimale Krisenvorsorge getan werden muss.