Das Berliner Sozialgericht hat in dem Verfahren S 195 SO 1672/23 durch Gerichtsbescheid vom 13. Februar 2025 die Befristung in einem Bescheid über Eingliederungshilfe, der vom Amt für Soziales des Bezirksamtes Pankow erlassen wurde, für unzulässig erklärt.
Ich frage das Bezirksamt:
- Wurde gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt?
Gegen die Entscheidung wurde kein Rechtsmittel eingelegt.
2. Welche Rechtsfolgen ergeben sich für die Bescheidungspraxis im Amt für Soziales im Bezirk Pankow für die Eingliederungshilfe und andere Leistungsbewilligungen, die bisher nur befristet erteilt werden?
Die regelhafte Entfristung von Bescheiden in der Eingliederungshilfe ist derzeit berlinweit noch nicht abschließend geregelt. Die hierfür zuständige Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) hat ein entsprechendes Rundschreiben erarbeitet, das noch im Mitzeichnungsverfahren ist. Für den Teilhabefachdienst Soziales Pankow gilt deshalb, dass die Bescheide derzeit noch nicht regelhaft entfristet werden.