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Parkausweis für Handwerksbetriebe müssen auch für alle Handwerksbetriebe gelten

 

8. Dezember 2022

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

Dem Bezirksamt Pankow wird empfohlen,sich gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) dafür einzusetzen, dass der Parkausweis für
Handwerksbetriebe[1] auch für alleHandwerksbetriebe gilt.

Begründung

Der Parkausweis für Handwerksbetriebegilt derzeit nicht für alle Handwerksbetriebe, wie bspw. Keramikhandwerk, Fahrzeug- und Maschinentechnik, Instrumentenbau, Bekleidungs-, Textil- und Lederhandwerk, Lebensmittelhandwerk, Handwerk in der Gesundheitsbranche, Handwerk in der Schönheitsbranche, Papier- und sonstige Gewerke. Allerdings wird dies den Handwerksbetrieben suggeriert. Handwerksbetriebe leisten einen enorm wichtigen volkswirtschaftlichen Beitrag für viele Lebensbereiche in der Stadt Berlin und im Bezirk Pankow. Sie zu unterstützen und die Grundlage für das Unternehmertum zu bieten, ist für das Fortbestehen dieser Gewerke nötig.

[1] https://service.berlin.de/dienstleistung/326523/,24. November 2022, 21:02 Uhr