Zurück zur Website

Hat Pankow ein Mobbing- und Cybergroomingproblem an Schulen!?

Kleine Anfrage vom 16.02.2022

6. April 2022

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Mobbing ist in Deutschland und weltweit ein ernstes Problem und hat weitreichende Kon-sequenzen für die betroffenen Personen. Nach Daten der OECD, die im Rahmen der PI-SA-Studie 2018 erhoben wurden, sind in Deutschland sechs Prozent aller 15-jährigen Schüler sehr häufigem Mobbing ausgesetzt. 23 Prozent werden mindestens mehrmals im Monat durch Mitschüler gemobbt.Mobbing kann ganz verschiedene Ausprägungen aufweisen1:• Verbales Mobbing • Nonverbales Mobbing • Körperliches Mobbing • Cybermobbing • Sexuelles Mobbing • Religiösem Mobbing In den Zeiten zunehmender Digitalisierung und Verlagerung von sozialen Kontakten ins Internet kommt es zunehmend zu Cybergrooming. Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Minderjährigen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Cybergrooming ist eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch. Damit wird bestraft, wer vorbereitende Handlungen zu einem potenziellen Missbrauch eines Kindes oder der Anfertigung von Missbrauchsdarstellungen unternimmt.

1. Wie viele Mobbing- und Cybergroomingfälle sind dem Bezirksamt in den vergan-genen zehn Jahren bekannt geworden? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Jahresscheiben, Ortsteilen und Ausprägung des Mobbings sowie Cybergrooming.)

2. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt um Mobbing sowie Cybergrooming an Pankower Schulen bzw. Schülern frühzeitig zu begegnen?

3. Welche Unterstützungsmaßnahmen bietet das Land Berlin dem Bezirk Pankow um Mobbing sowie Cybergrooming zu begegnen bzw. vorzubeugen? Wie werden diese durch den Bezirk Pankow angenommen?

4. Welche Maßnahmen werden durch das Bezirksamt unternommen, wenn Schüler das Mobbing an der Schule nicht unterlassen? (Mit Bitte um Aufschlüsselung der Maßnahmen nach Jahresscheiben der vergangenen zehn Jahren und Ortsteilen.)

5. Wie viele Anzeigen durch Schüler bzw. Erziehungsberechtigte gegen Schüler, Lehrkräfte gegen Schüler, Schüler gegen Lehrkräfte sind dem Bezirksamt in den letzten zehn Jahren bekannt geworden? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Jah-resscheiben, Ortsteilen und Straftatbestand § 185, § 186, § 187, § 223, § 240, § 242 und § 303 jeweils StGB und Ausprägung des Mobbings sowie § 176 Absatz 4 Nummer 3 StGB.)

6. Wie bewertet das Bezirksamt die Entwicklung der jeweiligen Mobbing- und Cy-bergroomingfälle in den vergangenen zehn Jahren?

Antwort zu 1. – 6.: Der bezirkliche Schulträger ist laut §109 SchulG für alle äußeren Schulangelegenheiten zuständig. Die Gesamtaufstellung über Gewaltanzeigen wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erfasst. Auch inhaltlich befasst sich die genannte Behör-de mit Fällen von Mobbing.