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Flüchtlinge im östlichen Prenzlauer Berg, hier: Blumenviertel PLR 50 Volkspark Prenzlauer Berg

Kleine Anfrage vom 15.01.2024

11. März 2024

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Die Bezirksregion 14 Prenzlauer Berg Ost (BZR 14) setzt sichzusammen aus den Planungsräumen (PLR) Michelangelostraße (PLR 49), Volkspark Prenzlauer Berg (PLR 50), AntonSaefkow-Park (PLR 51, Velodrom (PLR 52) und Alter Schlachthof (PLR 53).1 Das Kurzprofil der Bezirksregion Prenzlauer Berg Ost weist mit Stand 31.12.2022 28.475 Einwohner aus. In der Planungsregion 50
Volkspark Prenzlauer Berg finden sich neben einer Notübernachtung für Obdachlose auch eine ASOG-Einrichtung (Obdachlosenunterkunft). Das Kurzprofil Prenzlauer Berg Ost weist für die Planungsregion 50 Volkspark Prenzlauer Berg eine Steigerung der Anzahl von Ausländern im Vergleich zu vor fünf Jahren von 626 % aus.

1. Der Bericht „Monitoring Soziale Stadtentwicklung Berlin2021“ weist die Planungsregion 50 Volkspark Prenzlauer Berg bereits unter den „besonderem Aufmerksamkeitsbedarf“ Gebieten aus. Schon damals wurde die Region mit einer 4- und bildet ein Schlusslicht.

2. Wann wird ein erweitertes Kurzprofil zur Region samtabgestimmter sozialräumlicher Handlungsbedarfe und -empfehlungen für die BZR 14 Prenzlauer Berg Ost vorliegen?

Das erweiterte Kurzprofil wird aktuell in einemfachämterübergreifenden Prozess erarbeitet. Die einzelnen Geschäftsbereiche bringen dabei jeweils ihre fachliche Perspektive ein. Ziel ist die Verzahnung der fachlichen Konzepte mit den sozialräumlichen Bedarfen und Ressourcen in den
jeweiligen Bezirksregionen. Ein abgestimmtes Kurzprofil für die Bezirksregion Prenzlauer Berg Ost samt Sozialraumstrategie wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2024 vorliegen.

3. Welche Flüchtlingsunterkünfte befinden sich in derPlanungsregion 50 Volkspark Prenzlauer Berg? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Adresse.) Im Planungsraum 50 befinden sich folgende Einrichtungen zur Unterbringung geflüchteter Menschen: Aufnahmeeinrichtungen des LAF: - Storkower Straße 133 A (AE mit Betreiber, Hero Zukunft GmbH, d.h. u.a. Sozialarbeitende
werden vom Betreiber gestellt und sind vor Ort) - Storkower Straße 160 (Notunterkunft (NU) „Generator-Hostel“. Das LAF hat Betten angemietet zur Unterbringung geflüchteter Menschen. Es gibt keinen Betreibenden und in Folge dessen auch keine Sozialarbeiter:innen. Über ein von SenASGIVA gefördertes Projekt sind dennoch an drei Tagen in der Woche Sozialarbeiter:innen der AWO vor Ort. Die Laufzeit dieser NU-AE geht bis zum 31.3.2024) Gemeinschaftsunterkünfte des LAF:
- Storkower Straße 139 C Über wie viele Plätze verfügen die unter 1.
aufgelisteten Flüchtlingsunterkünfte? (Mit Bitte um Aufschlüsselung je
Einrichtung.) Aufnahmeeinrichtungen des LAF: - Storkower Straße 133 A: 312
Plätze - Storkower Straße 160: 900 Plätze 2
https://www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/stadtwissen/monitoring-sozialestadtentwicklung/bericht-2021/#Monitoring,
abgerufen am 14. Januar 2023, 15:30 Uhr Gemeinschaftsunterkünfte des LAF: - Storkower
Straße 139 C: 273 Plätze

4. Welche weiteren Flüchtlingsunterkünfte sind dem Bezirksamtin der PLR 50 bekannt?

(Mit Bitte um Berücksichtigung etwaiger Anfragen desBerliner Senats und Meldungen seitens des Bezirksamts Pankow an den Berliner Senat.) Es gibt zwei weitere Unterkünfte, in denen geflüchtete Menschen bzw. Menschen mit einer Migrationsgeschichte leben. Bei diesen Unterkünften handelt es sich um Einrichtungen, in denen wohnungslose Menschen aufgrund des
Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) untergebracht werden: -
Storkower Straße 118 a – Unterkunft nach ASOG, Kapazität 400 Plätze - Storkower
Straße 118 – Unterkunft nach ASOG, Kapazität 400 Plätze - zusätzlich: Storkower
Str. 114 – Unterkunft nach ASOG, Kapazität 200 Plätze. Die Einrichtung wird
nicht vornehmlich mit Menschen mit Migrationsgeschichte belegt, aber auch. - in
Vorbereitung: Storkower Straße 101 a: Die Um- und Ausbaumaßnahmen des
Bestandsgebäudes zu einer Gemeinschaftsunterkunft sind bereits weit
fortgeschritten. Nach aktuellem Stand soll mit einer Belegung der Unterkunft am
1. Juni 2024 begonnen werden. Die Kapazität wird voraussichtlich 540 Plätze
betragen.

5. Wie viele Einwohner weist die Planungsregion 50 VolksparkPrenzlauer Berg aus? Mit Stand zum 30.06.2023 sind im Planungsraum 50 4.697 Personen gemeldet (Einwohnerregisterstatistik des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg).

Wie gestaltet sich das rechnerische Verhältnis vonFlüchtlingen/Einwohnern? Derzeit befinden sich ca. 2.285 Geflüchtete in den oben genannten Unterkünften. Daraus ergibt sich bei einer Einwohnerzahl von 4.697 Personen, dass es sich bei ca. 48 Prozent aller im Planungsraum
gemeldeten Personen um Menschen mit Fluchtbiographie handelt.

6. Wie bewertet das Bezirksamt das unter 6. dargestellteVerhältnis? Der Planungsraum 50 ist geprägt durch den Volkspark Prenzlauer Berg (Grünanlage) sowie das Gewerbegebiet Storkower Straße. Die Unterbringung geflüchteter Menschen erfolgt bislang fast ausschließlich im Gewerbegebiet, dessen Lage durch die Bahntrasse und Gewerbebauten städtebaulich relativ
abgetrennt ist von den Wohngebieten im PLR. Diese sind daher im direkten Wohnumfeld nur durch die temporäre Unterbringung geflüchteter Menschen in der Notunterkunft Storkower Str. 160/ Generator-Hostel betroffen (bis voraussichtlich Ende März 2024). Insofern ist es für eine sozialraumorientierte Problemanalyse nicht zielführend, die Anzahl von Einwohnenden und Geflüchteten des PLR 50 direkt ins Verhältnis zu setzen. Kritisch zu sehen ist vielmehr die Nutzung des Gewerbegebietes zu Unterbringungszwecken, da dies mit einem ausgeprägten Mangel
an sozialer Infrastruktur für die dort untergebrachten Geflüchteten einhergeht.

7. Wie bewertet das Bezirksamt mögliche Bestrebungen weitereFlüchtlinge in der PLR 50 unterzubringen?

Rechtsgrundlage für die planungsrechtliche Bewertung vonVorhaben im Gewerbegebiet stellt § 34 BauGB dar; die Zulässigkeit der Nutzungsart wird auf der Grundlage von § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 8 BauNVO beurteilt. Gem. § 8 BauNVO sind in einem Gewerbegebiet Anlagen für soziale Zwecke, zu denen auch Flüchtlingsunterkünfte zählen, nur ausnahmsweise
zulässig. In dem Gewerbegebiet an der Storkower Straße befinden sich bereits
mehrere, ausnahmsweise zulässige Anlagen für soziale Zwecke. Eine Genehmigung weiterer derartiger Nutzungen würde den Gebietscharakter nachhaltig verändern, so dass es sich dann nicht mehr um ein faktisches Gewerbegebiet handeln würde. Die übergeordneten Planungsziele, die prekäre Schulversorgung, das geltende Planungsrecht sowie die Folgewirkungen sprechen gegen die Unterbringung von zusätzlicher Geflüchteter im Gewerbegebiet an der Storkower Straße. In jedem Fall fordert das Bezirksamt vom Senat für die Planungsregion 50 ein
Quartiersmanagement und weitere Unterstützungsleistungen, um sowohl die Willkommensstrukturen, als auch das gedeihliche Zusammenleben der
Gesamtbevölkerung des Planungsraums 50 unterstützen zu können (siehe den
umfangreichen Forderungskatalog des Bezirksamts Pankow in der Pressemitteilung
vom 20.11.2023 https://t1p.de/verantwortung2024). Ob außerhalb des
Gewerbegebietes in der Planungsregion 50 auf weiteren Grundstücken
Flüchtlingsunterkünfte planungsrechtlich zulässig sind, wäre im Einzelfall zu
prüfen.

8.Inwiefern setzt sich das Bezirksamt ein, leerzuziehende Flüchtlingsunterkünfte nicht wieder zur Belegung freizugeben?

Nicht das Bezirksamt, sondern das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten ist zuständig
für die Unterbringung geflüchteter Menschen. Das Bezirksamt hat den Senat wiederholt
darauf hingewiesen, dass das Land Berlin für eine anständige Versorgung Geflüchteter den finanziellen Rahmen bereitstellen muss (siehe Pressemitteilung vom 20.11.2023 https://t1p.de/verantwortung2024). Dieses ist bisher weder erfolgt, noch hat der Senat bisher auch nur geantwortet auf den vorab auch an den Staatssekretär für Soziales per Email mitgeteilten Bedarf.


9. Welche (weiteren) möglichen Maßnahmen sieht dasBezirksamt, um dem Abwärtstrend der Planungsregion 50 Volkspark Prenzlauer Berg entgegenzuwirken?

Ursächlich für den beschriebenen statistischen Abwärtstrend ist die Konzentration von Menschen mit niedrigem sozialem Status/ von Transferleistungsbezieher:innen in den Geflüchteten- und ASOG - Unterkünften. Der „besondere Aufmerksamkeitsbedarf“ betrifft im Fall der PLR 50 also fast ausschließlich Menschen in diesen Einrichtungen. Insofern ist kurzfristig keine Stabilisierung des Sozial-Index für den PLR 50 zu erwarten, u.a. aufgrund des Mangels an Integrationsangeboten und alternativen Unterbringungsmöglichkeiten.
Wie bereits zu Frage 8 und 9 geantwortet, braucht es strukturell angelegte Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur in diesem Gebiet. Unterstützende soziale und integrationsfördernde Angebote wären z.B. die Schaffung von Aufenthaltsflächen im Freien sowie von Beratungs-, Bildungs- und Begegnungsorten. Unterstützend wirksam könnte die Ausweitung von Angeboten der Stadtteilarbeit (z.B. über Förderprogramme BENN, Sozialer Zusammenhalt
(Quartiersmanagement) sowie von ehrenamtlichen Strukturen (Stadtteilmütter,
Integrationslots:innen o.ä.) sein, um weiterführende Maßnahmen wie die
Unterstützung beim Spracherwerb und beim Zugang zu Bildungseinrichtungen, der
Integration in den Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie beim Zugang zum
Gesundheitswesen inklusive psychosozialer Betreuung anzubieten. Die Kriterien
für die Aufnahme in die Förderprogramme BENN bzw. Sozialer Zusammenhalt werden
durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen definiert.
Nach dem bisherigen Informationsstand des Bezirksamtes erfüllt der PLR 50 diese
aktuell nicht. Eine Aufnahme des PLR 50 bzw. der Bezirksregion ist deshalb
gegebenenfalls politisch zwischen Bezirk und Land zu verhandeln. Es ist in
jedem Fall davon auszugehen, dass für alle genannten Maßnahmen der Einsatz von
Landesmitteln