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Evaluierung und Anpassung des Leitfadens zur Räumung von Obdachlosencamps im Bezirk Pankow

12. November 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

Das Bezirksamt wirdersucht, eine umfassende Evaluierung des bestehenden Leitfadens zur Räumung von Obdachlosencamps im Bezirk Pankow vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich

  1. ○ der damit verbundenen Personal- und Verwaltungskosten,

○ der praktischen Umsetzbarkeit im Rahmen aktueller Kapazitäten,

○ der Wirksamkeit der im Leitfaden vorgesehenen Maßnahmen (insb.Hilfsangebote),

○ sowie der durchschnittlichen Verfahrensdauer bis zur Umsetzungeiner Räumung.

zu prüfen, ob und inwiefern Anpassungen am Leitfaden notwendig oder sinnvoll
erscheinen, um künftig effizienter und situationsgerechter vorgehen zu
können – unter Wahrung des sozialen Anspruchs und der rechtsstaatlichen
Prinzipien.

  1. der BVV bis spätestens zum 31. Januar 2026 einen schriftlichen Bericht über die Ergebnisse der Evaluation sowie ggf. Vorschläge zur Überarbeitung des Leitfadens vorzulegen.

Begründung:

Mit welchen Herausforderungen der Bezirk bei der Umsetzung des aktuellen Leitfadens zur
Räumung von Obdachlosencamps konfrontiert ist, zeigen Beispiele wie die
Obdachlosencamps im Blankensteinpark, am Arnimplatz und am Orankestrand.

Trotz frühzeitigersozialarbeiterischer Maßnahmen, intensiver Gespräche mit den Betroffenen und
der Bereitstellung von Hilfsangeboten musste im August 2024 eine aufwändige
Räumung durchgeführt werden. Die Vorbereitung zog sich über Wochen, da der
Leitfaden zahlreiche Prüfschritte und Fristen vorsieht.

Der Einsatz erforderte denKoordinierungsaufwand von Polizei, Ordnungsamt, BSR und Sozialdiensten – und führte zur Beseitigung von rund 25 m³ Unrat. Allein dieser Fall verursachte
erhebliche Kosten und band umfangreiche personelle Ressourcen über mehrere
Verwaltungsbereiche hinweg.

Trotz aller Bemühungen kames zuvor zu Belastungen für Anwohnende, einer starken Vermüllung des öffentlichen Raums und wachsender Kritik an der Handlungsfähigkeit der
Verwaltung.

Diese und ähnliche Fällewerfen die Frage auf, ob der Leitfaden – der ursprünglich auf Rücksichtnahme und Prävention ausgerichtet war – in seiner jetzigen Form praxisgerecht und
verhältnismäßig bleibt. Insbesondere die Balance zwischen Sozialarbeit, öffentlicher
Sicherheit und Verwaltungsaufwand sollte neu bewertet werden.

Eine Evaluierung desLeitfadens bietet die Chance, die tatsächliche Wirkung der bisherigen Maßnahmen zu überprüfen, unnötige Verzögerungen zu identifizieren und den
Handlungsspielraum des Bezirksamts mit Blick auf zukünftige Lagen zu
verbessern. Ziel ist kein Abbau sozialer Standards, sondern ein effizienteres
Verfahren, das sowohl der Situation obdachloser Menschen als auch den legitimen
Interessen der Allgemeinheit gerecht wird.