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Bevölkerungs- und Katastrophenschutz: Warnsirenen für Pankow

Kleine Anfrage vom 05.12.2022

6. Januar 2023

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:


Warnsirenen sollen in Berlin wieder mehr zum Stadtbild gehören und ihren Teil dazu beitragen, die Bevölkerung in speziellen Lagen zu warnen. Die schriftliche Anfrage
19/11674 vom 22. April 2022 ergab, dass die Berliner Feuerwehr in Zusammenarbeit mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) eine Liste mit einer Vorauswahl von 1.100 Objekten mit möglichen Standorten erstellt hat. Vorrangig soll die Auswahl der Standorte nach dem Kriterium der Bevölkerungsdichte erfolgen.

Die Sirenenstandorte können der genannten schriftlichen Anfrage zu Folge nur schrittweise unter Berücksichtigung der Schallwirkung und Ausrichtung der Sirenen zur Vermeidung von unnötigen Überschneidungen und mit dem Ziel einer möglichst effizienten Warnwirkung sowie nach Einzelfallprüfung der bautechnischen Rahmenbedingungen abschließend festgelegt werden.


Die schriftliche Anfrage 19/12550 vom 12. Juli 2022 zeigt auf, dass die Fördersumme je
Standort auf brutto EUR 10.850 bei Dachmontage bzw. EUR 17.350 bei freistehender
Montage begrenzt ist. In dieser Summe enthalten sind die Montage- und Planungskosten für den direkten Standort. Dabei werden generelle Planungskosten vom Bund nicht übernommen. Die Kosten für die bis 31.12.2022 beauftragte Errichtung von Sirenen können bis Ende 2023 durch den Auftraggeber abgerechnet werden. Insgesamt seien dem Land Berlin vom Bund circa EUR 4,5 Millionen bereitgestellt worden. Insgesamt sollen in Berlin an 400 Standorten Warnsirenen installiert werden. Die Einwohnerdichte im Bezirk Pankow unterschiedet sich drastisch z.B. zwischen dem dicht besiedelten Prenzlauer Berg (15.095 Einwohner/km²) und dem weniger dicht besiedelten Blankenfelde (158 Einwohner/km²).


Per 31.12.2021 wies Pankow (413.168 Einwohner) 11,2 % der Gesamtbevölkerung Ber-
lins (3.677.472 Einwohner) aus. Auf dieser Basis könnte Pankow maximal 45 Warnsirenen erhalten – in Anbetracht von 13 Ortsteilen.


1-17: . Wie viele Bestandswarnsirenen gibt es im Bezirk Pankow? (Mit Bitte um Aufschlüsselung der Standorte nach Ortsteilen.)
Insofern es Bestandswarnsirenen gibt:
a) Wie ist der Zustand?
b) Wer ist für die Wartung und Funktionsfähigkeit zuständig?
c) Welche Kosten fielen/fallen an und wer trägt diese?
Wie wurde das Bezirksamt in die Vorauswahl der 1.100 Objekte involviert?
a) Wenn gar nicht, wie bewertet das Bezirksamt dies?
Welche der 1.100 Standorte liegen im Bezirk Pankow? (Mit Bitte um Aufschlüsselung der
Standorte nach Ortsteilen.)
Wie bewertet das Bezirksamt die Standorte im Bezirk Pankow?
b) Insofern das Bezirksamt keine Kenntnis der Standorte haben sollte: Warum nicht?
c) Welche Maßnahmen werden unternommen, Kenntnis darüber zu erhalten?
Welche Einzelfallprüfungen der bautechnischen Rahmenbedingungen übernimmt der Bezirk Pankow für das Land Berlin?
Welche generellen Planungen übernimmt der Bezirk Pankow für das Land Berlin?
Welche generellen Planungskosten übernimmt das Land Berlin vom Bezirk Pankow?
Welche generellen Planungskosten übernimmt das Land Berlin vom Bezirk Pankow nicht?
Welche Anzahl an Sirenen werden dem Bezirk zugeteilt?
Wie gestaltet sich die Zuständigkeit hinsichtlich der Wartung und der Funktionsfähigkeit nebst den entstehenden Kosten?
Wie bewertet das Bezirksamt die Anzahl an Sirenen?
Welche Partizipationsmöglichkeiten hat das Bezirksamt Pankow bei der Standortauswahl?
Wie gestaltet sich die etwaige Partizipation?
Welche Kenntnis hat das Bezirksamt über die beauftragte/zu beauftragende Errichtung von Sirenen?
Wie viele Sirenen hält das Bezirksamt für den Großbezirk Pankow für zielführend hinsichtlich der Erreichbarkeit der in Pankow lebenden und arbeitenden Bevölkerung? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Ortsteilen.)
Wie bewertet das Bezirksamt die Bekanntheit der genutzten Zivilschutzsignale seitdem diese nicht mehr bundeseinheitlich, sondern durch Festlegung der Abteilung III – Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport bzw. Vorgängerabteilungen/-institutionen erfolg

Wo liegt die Zuständigkeit des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes im Bezirk Pankow?


Zu 1. Bis 17.
Bau und Betrieb von Sirenen zur Bevölkerungswarnung waren zu keinem Zeitpunkt eine
bezirkliche Aufgabe, so dass dem Bezirksamt keine Erkenntnisse zu früheren Standorten
sowie dem Zustand etwaiger verbliebener Sirenen vorliegen. In Berlin wurde in den
1990iger Jahren entschieden, auf Sirenen als innerstädtisches Mittel zur Bevölkerungs-
warnung zu verzichten. Mit der Ankündigung des Bundes im Jahre 2021, ein Förderpro-
gramm zur Neuerrichtung von Warnsirenen aufzulegen, wurde auf Landesebene be-
schlossen, dass auch in Berlin Sirenen wieder als allgemeines Warnmittel genutzt und
neue Anlagen errichtet werden sollen. Mit der operativen Planung und Umsetzung der Errichtung von Sirenen wurde die Berliner Feuerwehr beauftragt, welche die Standortplanung in eigener Verantwortung betreibt. In diese Planung sind die Bezirke bisher nicht eingebunden. Entsprechende Nachfragen auf Ebene der bezirklichen Katastrophenschutzbeauftragten wurden durch die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport (SenInnDS) dahingehend beantwortet, dass eine Beteiligung der Bezirke nicht vorgesehen sei und nur insoweit erfolgen wird, als bezirkliche Liegenschaften betroffen sind.
Demzufolge existiert hier auch kein Überblick zu den geplanten oder bereits in Umset-
zung befindlichen Standorten, welche sich z.B. auch Feuerwachen befinden können. Insofern ist dem Bezirksamt auch keine Bewertung der Versorgungssituation möglich.


Im Oktober 2022 wurde der Bezirk von der Berliner Feuerwehr erstmalig zu geplanten
Standorten in Pankow kontaktiert. Demnach sind bisher von der SenInnDS insgesamt 8
Standorte genehmigt worden, welche nun hinsichtlich ihrer baulichen Realisierbarkeit
(Statik etc.) geprüft werden. Die Standortangaben dürfen vom Bezirk derzeit nur für den Dienstgebrauch genutzt und nicht veröffentlicht werden. Entsprechende Nachfragen wären daher direkt an die zuständige SenInnDS zu richten.
Soweit Sirenen auf Gebäuden errichtet werden, die sich in der Verwaltung des Bezirk-
samtes befinden, bedarf es eines Gestattungsvertrages, in welchem die Modalitäten zum Bau und Betrieb der Anlagen geregelt werden. Da gemäß der o.g. Schriftlichen Anfrage 19/11674 neben der Planung auch die Verwaltung und Bewirtschaftung der Sirenen der Berliner Feuerwehr obliegen, wird davon ausgegangen, dass dem Bezirk hier keine zusätzlichen Aufwendungen entstehen werden.


Das Bezirksamt kann als Katastrophenschutzbehörde im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr, welche sich aus dem Zuständigkeitskatalog zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz1 ergibt, erforderlichenfalls die Herausgabe einer Bevölkerungswarnung über den Lagedienst der Berliner Feuerwehr veranlassen. Dieser steuert 1 Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) zu § 2 Abs. 4 Satz die Warnung über das Modulare Warnsystem (MoWaS), welches über weitreichende Warnmultiplikatoren (Warnkanäle) verfügt (z.B. Apps, Websites, Rundfunkdurchsagen, Stadtinformationssysteme usw.) Die Sirenen sollen, wenn sie flächendeckend verfügbar sind, als weiterer Warnkanal im Rahmen des MoWaS eingesetzt werden.


Auf die Erforderlichkeit einer berlinweiten Informationskampagne zu Bekanntmachung
der Sirenensignale in der Bevölkerung hat der Bezirk die Verantwortlichen hingewiesen.
Durch die SenInnDS sind bereits entsprechende Aktivitäten angekü