Wer in einem Gebiet der Parkraumbewirtschaftung wohnt, muss einen sogenannten Bewohnerparkausweis beantragen. Daneben gibt es verschiedene Sonderfälle, bei denen man auch ohne einen Wohnsitz in diesem Gebiet einen Parkausweis beantragen kann (https://service.berlin.de/dienstleistung/121721/) oder sog. "Parkerleichterungen" erhält. Für den Bezirk Pankow wird das Bezirksamt um Auskunft ersucht,
Wie lange die durchschnittliche Bearbeitungszeit des ersten Antrags
- für einen Bewohnerparkausweises,
Die Bearbeitungszeit steht in Abhängigkeit zur Vollständigkeit der eingereichten Antrags-unterlagen. Aktuell gibt es bei unvollständigen Antragsunterlagen Bearbeitungszeiten von bis zu 2,5 Monaten. Bei vollständigen Unterlagen werden Bewohnerparkausweise in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet.
1.2. für einen Parkausweise für Schwerbehinderte
Derzeit dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit 4 bis 7 Tage, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
1.3. für einen Handwerkerparkausweis
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit dauert 25-30 Minuten.
1.4. für Parkerleichterungen für Beschäftigte der Daseinsvorsorge und systemrelevanter Infrastruktur sowie sonstige Berufsfelder
1.5. für Parkerleichterungen für Hebammenpraxen, Freie Hebammen und Pflegedienste
1.6. für Parkerleichterungen im Rahmen des Familiencarsharings
1.7. für Parkausweise für Gäste
Parkausweise für Gäste werden grundsätzlich innerhalb von sieben Werktagen bearbeitet. Bei kurzfristiger Antragsstellung ist eine persönliche Abholung des Gästeparkausweises, ggf. mit Vollmacht, möglich.
ist.
Wie lang die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei einem Umzug und einem damit verbundenen Parkzonenwechsels ist (differenziert nach den Sonderfällen in 1.1 - 1.7.)
- zu 1.1 Erfolgt der Umzug innerhalb Pankows und wird in einem der Bürgerämter in Pankow bearbeitet, kann der Bewohnerparkausweis sofort ausgestellt werden.
zu 1.3 Ein Handwerkerparkausweis gilt in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins..
Wie lang die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei einer Verlängerung des Ausweises/Parkerleichterung in den Fällen des 1.1. - 1.7 ist,
- zu 1.1 Zwischen Neuanträgen und Verlängerungen besteht rechtlich kein Unterschied. Ansonsten gilt die Antwort unter 1.
zu 1.2 Die durchschnittliche Bearbeitungszeit dauert 4 bis 6 Tage, wenn alle Unterlagen voll-ständig sind.
Wie viele Prozent der Anträge in Frage 1 - 3 digital gestellt werden,
- zu Bewohnerparkausweisen: Hier muss differenziert werden zwischen allen digitalen Anträgen (Online-Verfahren, Anträge per Mail) oder ausschließlich Online-Anträge. Bei digitalen Anträgen: ca. 84 % (2.300 von 2.750 Fälle)
Bei Online-Anträgen: ca. 38,5 % (1.060 von 27.50 Fälle) (Stand Monat März 2025)
zu Parkerleichterungen für Schwerbehinderte: Ca. 15 % (per Mail- keine Onlineformulare).
Empfiehlt das Bezirksamt Möglichkeiten, um die Wartezeit auf einen Bewohnerparkausweis zu überbrücken und trotzdem das Auto in diesem Gebiet parken zu können, Wenn ja:
a) Welche?
b) Wie werden diese an die Nutzer kommuniziert?
c) Wie wird sichergestellt, dass diese amtsintern und ämterübergreifend kommuniziert und abgestimmt sind?
d) Wie sind diese rechtlich gedeckt?
Grundsätzlich stellt das Parken ohne gültigen Bewohnerparkausweis oder Parkschein eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Abstellen des Fahrzeuges erfolgt in diesen Fällen auf eigenes Risiko.
Der Fachbereich Bürgeramt kommuniziert regelmäßig die Bearbeitungszeiten für Bewohner-parkausweise an das Ordnungsamt.
Sollte der Bewohnerparkausweis sofort benötigt werden, kann dieser im Rahmen einer Notfallvorsprache direkt im Bürgeramt beantragt werdenGrundsätzlich stellt das Parken ohne gültigen Bewohnerparkausweis oder Parkschein eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Abstellen des Fahrzeuges erfolgt in diesen Fällen auf eigenes Risiko.
Wie viel Prozent der gestellten Anträge in den Fällen des 1.1 - 1.7 werden genehmigt?
Es werden 95 % der Fälle bei Parkausweise für Schwerbehinderte genehmigt.