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Barrierefreiheit auf Friedhöfen

4. Mai 2022

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen: 

Das Bezirksamtwird ersucht, bei künftigen Investitionsplanungen die Barrierefreiheit aufallen landeseigenen Friedhöfen, die durch den Bezirk Pankow von Berlin verwaltet werden, besonders zu berücksichtigen. Insbesondere müssen Feierhallen ertüchtigt werden, wo Barrierefreiheit bislang nicht gegeben ist.

Begründung: 

Der ungehinderte barrierefreie Zutritt zuFeierhallen muss für alle Menschen gewährleistet werden, insbesondere in derSituation des Abschiednehmens von einem geliebten Menschen. ZusätzlicheHindernisse wie Treppenstufen, ungeeignete Türen und zu enge Räumlichkeitenmüssen aus dem Weg geräumt werden. Die Anlagen sollen dauerhaft so hergerichtet werden, dass sie für alle Menschen nutzbar sind. Von temporären Lösungen ist abzusehen. Der Besuch eines Friedhofs sollte dauerhaft gewährleistet sein für alle Menschen und alle Altersgruppen. Dazu gehört, dass ein Friedhof in all seinen Teilen mit einem Rollstuhl befahrbar ist und auch andere Hilfsmittel ungehindert einsetzbar sind.