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Ausstattung Seniorenfreizeiteinrichtungen Blankenburg

Kleine Anfrage vom 11.12.2023

11. März 2024

Das Bezirksamt wird um folgendeAuskunft gebeten:

1. Wie ist der Versorgungsgrad inder Region 5 des Bezirks mit Seniorenfreizeiteinrichtungen einzuschätzen?
In der Bezirksregion (BZR) 05 Blankenburg/Heinersdorf/Märchenland1 gibt es zwei
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur für ältere Menschen. Beide befinden
sich in unmittelbarer Nähe zueinander im Planungsraum (PLR) Heinersdorf. Das
Nachbarschaftshaus „Alte Apotheke“ der Zukunftswerkstatt Heinersdorf e.V.
versteht sich als Bürgerverein mit dem Ziel der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Heinersdorf. Die Einrichtung ist grundsätzlich zielgruppenoffen, es gibt aber auf ältere Menschen ausgerichtete Angebote wie Kreativitätskurse, Handarbeit sowie Bewegungsangebote. Die
Begegnungsstätte „Quasselstube“ der AWO ist ein sozialer Treffpunkt im Kiez mit
zielgruppenoffenen aber auch altersspezifischen Angeboten. Es gibt offene
Runden aber auch feste Gruppentreffen, sowie Ausflüge und Feste. Die
Planungsräume (PLR) Blankenburg, Blankenburger Süden und Märchenland verfügen
über keinerlei Einrichtungen für ältere Menschen, sodass 1 Lebensweltlich
orientierte Räume (LOR) Berlin.de https://www.berlin.de › lor_2021_kartenseite
2 lediglich der Südwesten dieser vergleichsweise großen Bezirksregion mit
derartigen Einrichtungen ausgestattet ist.

2. Der Anteil der über65-Jährigen an allen Einwohnern der Region liegt über die letzten Jahre sehrstabil bei 22% und damit rund 7 % über dem Pankower Durchschnitt. Welche
Standards gibt es für die Versorgung einer Bezirksregion mit
Seniorenfreizeiteinrichtungen? Wie unterscheidet sich der Anteil der über
65-Jährigen in den OT Blankenburg und Heinersdorf?

 

Aktuell existieren keine Richtwerte für die Versorgung mit Seniorenfreizeiteinrichtungen. Die Leitliniender Berliner Seniorenpolitik empfehlen pro BZR eine hauptamtlich betriebene
Begegnungsstätte, Stadtteilzentrum/sozialer Treffpunkt mit Angeboten für ältere
Menschen. Diese Empfehlung gilt mit den aktuell vorhandenen Einrichtungen wie
unter 1. beschrieben als erfüllt. Dass sich Versorgungsrichtwerte nicht allein
am Anteil der Altersgruppe 65+ an der Gesamtbevölkerung orientieren sollten,
sondern vor allem auch an der absoluten Anzahl der über 65-Jährigen, zeigen die
folgenden Zahlen. Die BZR 05 Blankenburg/Heinersdorf/Märchenland gehört zu den
Pankower BZR mit einer vergleichsweise geringen Einwohnerzahl von 16.574. Nur
in der BZR 10 Weißensee Ost leben weniger Menschen (15.887 Personen). Daraus
folgt, dass trotz eines zwar hohen Anteils an über 65-Jährigen an der
Gesamtbevölkerung der BZR 05 von 22,1 Prozent, hier vergleichsweise wenige über
65-Jährige leben, und zwar 3.669 Personen. Zum Vergleich: in der BZR 09
Weißensee, der bevölkerungsreichsten der 16 Pankow Bezirksregionen, leben
40.966 Menschen. Mit einem Anteil der Altersgruppe 65+ von lediglich 12,9
Prozent liegt die BZR also deutlich unter dem bezirksweiten durchschnittlichen
Anteil von 14,8 Prozent. Dennoch leben hier absolut betrachtet 5.284 Menschen
im Alter 65 und älter, also deutlich mehr als in der BZR 05
Blankenburg/Heinersdorf/Märchenland.2 Gleichzeitig muss die Sozialstruktur der
Altersgruppe 65+ berücksichtigt werden. Im Vergleich der 16 Pankower
Bezirksregionen weist die BZR 05 die niedrigste Altersarmutsquote3 von 1,0
Prozent auf. In Weißensee beziehen hingegen 3,9 Prozent der über 65-Jährigen
Grundsicherung im Alter. In Anbetracht der bereits erwähnten unterschiedlichen
Gesamteinwohnerzahlen bedeutet das in absoluten Zahlen, dass in der BZR
Weißensee 205 Menschen über 65 Jahren Grundsicherungsleistungen beziehen,
während in der BZR Blankenburg/Heinersdorf/Märchenland lediglich 35 Menschen
von Altersarmut entsprechend dieser Definition betroffen sind. Die Anteile und
Anzahl der über 65-Jährigen in den Planungsräumen Blankenburg und Heinersdorf
unterscheiden sich wie folgt 4 : 2 Einwohnerregisterstatistik, Stand
31.12.2022, Abgestimmter Datenpool, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg;
Kernindikatoren für Integrierte Stadtteilentwicklung und
Bezirksregionenprofile, Abgestimmter Datenpool, AfS BB. 3 Anteil der über
65-Jährigen, die Grundsicherung im Alter nach SGB XII beziehen, an allen über
65-Jährigen. 4 Einwohnerregisterstatistik, Stand jeweils 31.12. der Jahre 2017
bis 2022, Abgestimmter Datenpool, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg.

3. Gibt es bereitsSeniorenfreizeiteinrichtungen in der Region und durch welche Träger werden sie
betrieben?

Siehe 1.

4. Plant der Bezirk den Bau vonSeniorenfreizeiteinrichtungen auch im Zusammenhang mit geplanten Bauvorhaben in der Bezirksregion 5?

Anders als bei Kindertagesstätten und Schulen gibt es für den Bau von Einrichtungen der Stadtteilarbeit oder auch Seniorenfreizeiteinrichtungen und Jugendfreizeiteinrichtungen keine gesetzliche Verpflichtung. Entsprechend dem Berliner Modell der Kooperativen Baulandentwicklung müssen Kitas und Grundschulen durch den Vorhabenträger mitgeplant und gebaut werden, für andere Einrichtungen der sozialen Infrastruktur gilt dies nicht. In Bebauungsplanverfahren wird der Fachbedarf an Einrichtungen der Stadtteilarbeit mit Angeboten für ältere Menschen sowie an barrierefreiem Wohnraum kontinuierlich zum Ausdruck gebracht. Es liegt im Ermessen des Vorhabenträgers derartige Einrichtungen in die
Planungen mitaufzunehmen.

5. Wie müsste eineSeniorenfreizeiteinrichtung bei Neubau ausgerüstet sein?

Die Frage kann nicht abschließend beantwortet werden. Eine multifunktionale Nutzung der
Räumlichkeiten wäre von Vorteil, auch mit Blick auf sich verändernde
Nutzungsgewohnheiten und Nutzer*innengruppen. Barrierefreiheit, Hitzeschutz
oder induktive Höranlagen für schwerhörige Menschen wären nur einige der zu
berücksichtigenden Aspekte, welche nicht nur älteren Menschen, sondern auch
anderen vulnerablen oder mobilitätseingeschränkten Gruppen zu Gute kommen.